KfW-Bank

Baukindergeld wird ab März 2019 ausgezahlt

Anträge auf Baukindergeld können für Kaufverträge und Baugenehmigungen gestellt werden, die seit dem 1. Januar 2018 erteilt wurden. Die Auzahlung soll ab März 2019 erfolgen.

Anträge auf Baukindergeld können für Kaufverträge und Baugenehmigungen gestellt werden, die seit dem 1. Januar 2018 erteilt wurden. Die Auzahlung soll ab März 2019 erfolgen.

Berlin. Das neue Baukindergeld wird voraussichtlich ab März 2019 ausgezahlt werden können. Eine Sprecherin der KfW-Bank wies einen "Bild"-Bericht zurück, wonach es technische Probleme beim Hochladen von Dokumenten wie Grundbucheinträgen gebe.

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Die Auszahlung beginne kommenden März, wenn die Anträge mit dem Hochladen der Dokumente final beschieden werden. Bereits in einem

Merkblatt zum Start des Zuschussprogramms heißt es: "Voraussichtlich ab März 2019 ist es möglich, Dokumente im Zuschussportal hochzuladen." Für Anträge, die bis März 2019 gestellt werden, müssen Dokumente bis spätestens Ende Juni 2019 hochgeladen werden. Das Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro je Kind kann seit einer Woche beantragt werden.

Eine KfW-Sprecherin betonte, das Programm sei rasch aufgebaut worden. In der ersten Woche gingen bereits rund 11.000 Anträge ein. Um Familien angesichts rasant steigender Immobilienpreise unter die Arme zu greifen, bietet die Bundesregierung einen Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr an. Dieser wird über 10 Jahre ausgezahlt und beläuft sich somit auf insgesamt 12.000 Euro pro Kind.

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Das Projekt war von der großen Koalition auf Betreiben von CDU/CSU beschlossen worden. Gewährt wird das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind bis zu einer Grenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr. Bei zwei Kindern darf die Einkommensgrenze bei 105.000 Euro liegen und bei drei Kindern bei 120.000 Euro. Anträge können für Kaufverträge und Baugenehmigungen gestellt werden, die seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen oder erteilt wurden - die letzte Förderung gibt es für Abschlüsse, die bis 31. Dezember 2020 besiegelt werden.

dpa

SN

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