Worauf Sie beim Kauf eines Gartentrampolins achten sollten – und wie Sie Verletzungen vermeiden
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Schuhe aus und rein ins Sprungnetz: Damit es nicht zu Unfällen kommt, sollten Kinder unbedingt einzeln Trampolin springen.
© Quelle: Pixabay
Rund, elastisch, gut – nicht selten kommen Kinder von Spielkameraden nach Hause und schwärmen von deren Trampolin im Garten. Beim Kauf und der sicheren Nutzung gibt es allerdings einiges zu beachten – für Eltern wie für Kinder.
Boden- versus Aufstelltrampolin
Zunächst muss man sich für die Art des Geräts entscheiden: Soll es ein Bodentrampolin oder ein klassisches Trampolin auf Beinen werden?
Die klassischen Gartentrampoline sind rund und haben einen Durchmesser von 2,50 Meter bis 4,90 Meter. Bei manchen Herstellern gibt es kleinere Varianten – diese sind aber eher für Kinder beziehungsweise Menschen geeignet, die weniger wiegen. Über ein Gestell, meist aus Metall, wird das Sprungtuch gespannt. Wichtig: Ein Netz, das die Nutzerinnen und Nutzer davor schützt, seitlich vom Trampolin zu fallen, ist Pflicht. Meist sind die Trampoline mit einer kleinen Leiter ausgestattet. Diese Trampoline sind relativ schnell auf- und abgebaut – sie können bei richtiger Wartung aber auch im Garten überwintern.
Bodentrampoline sind hingegen häufig rechteckig und können nicht so schnell wieder abgebaut werden, man entscheidet sich langfristig für sie und ihren Standort. Zunächst muss eine Grube ausgehoben werden, über die ein Sprungtuch ebenerdig mit dem Boden eingefasst wird. Mieter und Mieterinnen müssen das unter Umständen mit ihren Vermietenden abklären. Ein früheres Argument für das Bodentrampolin war, dass es sich unauffälliger in die Umgebung einfügt – allerdings gibt es inzwischen eine neue EU-Regelung: Wer auf ein Sicherheitsnetz verzichten will, muss einen großen Bereich um das Bodentrampolin mit stoßdämpfendem Material wie Matten oder Platten auslegen. Dadurch hat das Bodentrampolin aber einen erheblichen Vorteil: Es hat ein geringeres Unfallrisiko als die Aufstelltrampoline.
Wo darf ich das Trampolin aufstellen?
Vor allem Menschen, die zur Miete wohnen und ein Trampolin haben wollen, sollten sich informieren, ob die Hausordnung beziehungsweise der Vermieter oder die Vermieterin ein Trampolin im Garten zulässt. Ist der Garten für alle Mieterinnen und Mieter zugänglich, sollte deren Zustimmung eingeholt werden. Da beim Bodentrampolin große Mengen Erde ausgehoben werden müssen, ist es erheblich, den Vermieter oder die Vermieterin zu informieren. Teilweise ist es auch bei Aufstelltrampolinen notwendig, sie im Boden zu verankern, sodass ein Fundament gegossen werden muss. Auch das muss abgeklärt werden.
In Kleingartensiedlungen kommt es immer wieder zu Konflikten über das Aufstellen von Trampolinen. In Düsseldorf startete etwa im vergangenen Jahr ein Vater eine Petition, weil die Stadtverwaltung dazu aufgerufen hatte, Trampoline aus städtischen Kleingärten zu entfernen. Kurz darauf zog die Stadt die Forderung zurück. „Nach weiterer rechtlicher Prüfung sieht die Landeshauptstadt Düsseldorf keinen Grund für ein generelles Verbot von Trampolinen in Kleingärten“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Wer sich Ärger in der Nachbarschaft ersparen möchte, sollte gewisse Ruhezeiten beachten, sodass niemand durch den Springspaß gestört wird. Dazu zählen die Mittagsruhe von 12 oder 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe ab 22 Uhr. Diese wird teils gesetzlich von den Kommunen und Gemeinden vorgegeben, kann aber auch Teil einer Hausordnung sein.
Bei der Wahl des Platzes im Garten sollten außerdem weitere Faktoren beachtet werden: Wichtig ist, dass ausreichend Platz für das Trampolin und dessen Nutzerinnen und Nutzer vorhanden ist. „Mindestens 80 Zentimeter oder ein Meter Platz sollte das Trampolin bis zur nächsten Mauer, einem Zaun oder einer Hecke haben“, sagt Dirk Moser-Delarami vom TÜV Süd. Auch nach oben hin sollte ausreichend Platz sein und herunterfallende Äste oder Früchte von Bäumen einkalkuliert werden.
Wie viel Geld muss ich ausgeben?
Das Angebot an Gartentrampolinen ist groß – wie auch deren Preisspanne. Wie viel Geld muss ich für gute Qualität ausgeben? „Wenn man ein Trampolin beim Discounter kauft, hat das in der Regel die gleiche oder ähnliche Qualität wie ein Markenprodukt. Qualitativ besteht da kein nennenswerter Unterschied“, sagt Moser-Delarami vom TÜV Süd. Die verwendeten Materialien seien sich recht ähnlich.
Vielmehr sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf Zertifizierungen achten. Das freiwillige GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit sowie das Prüfsiegel vom TÜV Süd könnten ein Anhaltspunkt sein. Unerlässlich ist eine CE-Kennzeichnung. Damit bestätigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der entsprechenden europäischen Normen und Richtlinien beachtet hat. „Eine gute Gebrauchsanweisung enthält alle wichtigen Hinweise und Warnungen bezüglich der richtigen Aufstellung und der sicheren Nutzung“, sagt Robert Ziegler, Produktprüfer des TÜV Süd. „Sind die Hinweise lückenhaft, dann lieber Finger weg von einem derartigen Gerät.“
Wichtig: richtige Montage und Wartung
Der TÜV Süd empfiehlt ausdrücklich, die Gebrauchsanweisung aufzuheben. Die könne auch bei einem Sicherheitscheck im Frühling oder beim Auf- und Abbau hilfreich sein. Auch für den Kauf der richtigen Ersatzteile sind die Informationen wichtig – der TÜV Süd rät, die Originalersatzteile des Herstellers zu kaufen. Weil Gartentrampoline der Witterung ausgesetzt sind, sollten Eltern sie regelmäßig kontrollieren. UV-Strahlung kann Kunststoffteile spröde machen, Regen und Feuchtigkeit könnten Metallteile beschädigen. Auch die Federn, Einhängeschlaufen, das Sicherheitsnetz und das Sprungtuch sollten geprüft werden. Letzteres könne schon nach einer Saison an Reißfestigkeit verlieren.
Da Trampoline aus witterungsbeständigem Material bestehen, können sie aber in der Regel im Freien überwintern. Wichtig ist dann der Sicherheitscheck im Frühling. „Starke Herbststürme könnten sie allerdings durchaus umwehen, wenn sie nicht – wie in vielen Montageanleitungen vorgesehen – im Boden verankert sind oder kurzfristig entsprechend gesichert beziehungsweise abgebaut werden“, sagt Robert Ziegler.
Wie kann ich Trampolinunfälle vermeiden?
Auch bei der Nutzung ist einiges zu beachten. „Trampoline sind kein Spielzeug, sondern ein Sportgerät“, sagt Christopher Spering. Er leitet die Sektion Prävention der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und ist Oberarzt an der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Plastische Chirurgie der Universitätsmedizin Göttingen. „Trampolinspringen ist ein gesunder Sport, bei dem Kraftausdauer trainiert wird“, sagt Spering. „Es geht dabei um Körpergefühl und Körperspannung.“ Die DGOU unterstütze es deshalb ausdrücklich, wenn sich besonders Kinder und Jugendliche ausreichend bewegen.
Dass Trampolinspringen nicht nur Spaß macht, sondern eine eigene Sportart darstellt, belegten Expertinnen und Experten der Nasa übrigens schon 1980. Eine Studie der Luft- und Raumfahrtbehörde zeigte, dass Trampolinspringen ein besonders effektiver und effizienter Sport ist – wirkungsvoller als Bewegung auf dem Laufband. Astronautinnen und Astronauten wird deshalb noch heute Sprungtraining empfohlen, um im All dem Knochenabbau und Verlust von Muskulatur vorzubeugen.
„Wir wollen keine Spaßverderber sein“
Dr. med. Christopher Spering
Im Arbeitsalltag begegnen Spering und seinen Kollegen jedoch auch immer wieder Patientinnen und Patienten mit Verletzungen durchs Trampolinspringen. Besonders häufig sind Platzwunden sowie Prellungen, Verstauchungen oder gar Knochenbrüche an den Armen und Beinen. Auch zu Gehirnerschütterungen kann es kommen. Auch Verletzungen an der Wirbelsäule oder gar Querschnittslähmungen können auftreten – das passiere laut Spering aber selten. Falls es zu Verletzungen kommt, werde das in der Regel von Krankenkassen als Sport- oder Freizeitunfall betrachtet und Behandlungskosten übernommen.
Die Trampolinregeln der Deutschen Gesellschaft für Unfallchrirugie
- Kinder vorsichtig heranführen: Kinder sollten erst ab dem sechsten Lebensjahr vorsichtig an das Trampolinspringen herangeführt werden. Bei kleinen Kindern ist die Wurfkraft unverhältnismäßig stark gegenüber ihrem geringen Gewicht – sie sind damit besonders verletzungsgefährdet.
- Aufsicht: Eltern sollten ihre Kinder beaufsichtigen.
- Nur allein springen: Wenn mehrere Kinder zusammen springen, besteht Verletzungsgefahr durch einen Zusammenstoß.
- Gewagte Sprünge sind tabu: Saltos nur im Turnverein auf professionellen Trampolinen unter Anleitung üben.
- Schuhe ausziehen: Am besten springen Kinder barfuß oder mit Socken.
- Mittig springen: Kinder sollten zum Springen und Landen die Mitte des Sprungnetzes nutzen. So verringern sie das Risiko, im Falle eines Sturzes auf dem zwar gepolsterten, aber immer noch harten Rand mit dem Metallgestänge aufzukommen.
- Während des Springens nicht essen, um Zungenbisse zu verhindern.
- Sprungtuch freihalten: Spielzeug oder Bälle gehören nicht aufs Trampolin.
- Pausen machen: Nach fünf Minuten sollte eine Pause eingelegt werden, Ermüdung führt zu unsicheren Sprüngen.
Mit steigendem Alter nimmt die Verletzungsgefahr auch nicht ab. „Die Verletzungsarten und die Verletzungsschwere ändern sich“, sagt Spering. „Kleine Kinder verletzen sich eher häufiger, wenn auch nicht ganz so schwer.“ Jugendliche und junge Erwachsene würden sich eher selten verletzen – aber wenn, dann meist relativ schwer. Trotz all dieser Regeln sollte der Spaß nicht zu kurz kommen. „Wir wollen keine Spaßverderber sein“, sagt Spering.
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