Haftpflichtversicherung springt bei Dachlawinen ein
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Schnee und Eiszapfen müssen vom Dach entfernt werden, um Unfälle zu verhindern.
© Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Hamburg. Eigentümer oder Mieter sind verpflichtet, Gehwege eis- und schneefrei zu halten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet für etwaige Schäden, erklärt der Bund der Versicherten. Ein weiteres Haftungsrisiko sind Dachlawinen.
Wenn Tauwetter einsetzt, steigt die Gefahr, dass die Schneemassen vom Hausdach fallen. Gleiches gilt für herabfallende Eiszapfen.
Bei konkreten Gefahren sind Eigentümer verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Dritte vor Schäden zu schützen - etwa durch das kurzfristige Absperren des Gehweges, wenn das Dach nicht sofort von Schnee und Eiszapfen befreit werden kann. Kommt dennoch jemand zu Schaden, springt die Privathaftpflichtversicherung oder die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein.
dpa
SN