Hausbau: Bauunternehmern nur eingeschränktes Hausrecht geben

Bauherren sollten beim Beauftragen eines Bauunternehmens darauf achten, dass sie das Hausrecht auf ihrem Grund nicht vollständig abgeben.

Bauherren sollten beim Beauftragen eines Bauunternehmens darauf achten, dass sie das Hausrecht auf ihrem Grund nicht vollständig abgeben.

Berlin. Auf eigenem Grund ein Haus zu bauen, bedeutet oft, sämtliche Arbeiten am Haus an ein Bauunternehmen zu übertragen. Bauherren sollten jedoch bei Vertragsschluss darauf achten, dass sie das Hausrecht auf ihrem Grund nicht vollständig abgeben, rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

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Bauliche Mängel könnten unentdeckt bleiben

Denn sonst verlieren sie den Zugang zu ihrem eigenen Grundstück und können den Baufortschritt nicht regelmäßig prüfen. So bleiben bauliche Mängel unter Umständen unentdeckt, bis die Gewährleistungsfrist verstrichen ist, warnt der VPB. Bauherren müssen zudem stichpunktartig prüfen, ob auf der Baustelle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

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Zeitlich befristetes und eingeschränktes Hausrecht

Daher empfiehlt der VPB, den Bauvertrag vorab prüfen zu lassen. Manche Bestimmungen sind nach Einschätzung des Verbands von vornherein unwirksam: Sieht der Vertrag Abschlagszahlungen vor, kann darin das Hausrecht Bauherren nicht verwehrt werden. Ihnen werde sonst die Chance genommen, den Baufortschritt zu verfolgen und bei Mängeln Teilzahlungen zurückzubehalten.

Generell rät der VPB, Bauunternehmern höchstens ein zeitlich befristetes und eingeschränktes Hausrecht einzuräumen. Die Bauherren selbst sowie von ihnen benannte Personen sollten sowohl über das Betretungsrecht als auch einen Schlüssel zum Haus verfügen.

RND/dpa

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