Rücksichtnahmegebot gilt immer

Lichterglanz im Treppenhaus? Was Mieter bei der Weihnachtsdeko beachten müssen

Grundsätzlich gilt auch bei der Weihnachtsdekoration immer das sogenannte Rücksichtnahmegebot.

Grundsätzlich gilt auch bei der Weihnachtsdekoration immer das sogenannte Rücksichtnahmegebot.

München. Aufgrund steigender Strompreise komplett auf Lichterketten und Weihnachtsbeleuchtung verzichten? Ein Mindestmaß an Gemütlichkeit werden sich wohl einige Menschen bewahren wollen. Gerade Mieterinnen und Mieter sollten aber wissen, was sie in Sachen Dekoration tun dürfen und was nicht.

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Dabei gilt: Innerhalb der eigenen vier Wände sowie die Innenseiten der Fenster und des Balkons dürfen Mietparteien nach Belieben dekorieren. Das stellt der Mieterverein München klar. Ganz anders verhält es sich aber, wenn Weihnachtsschmuck auch außerhalb der Wohnung angebracht werden soll – also etwa vor den Fenstern, an der Fassade oder im Treppenhaus.

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Keine Gefahr für andere

Wichtig sei dann vor allem, dass von der Dekoration keine Gefahr für andere ausgeht. „Die Engel, Weihnachtsmänner und Sterne müssen so befestigt werden, dass sie auch bei Schneesturm nicht abstürzen und möglicherweise Passanten gefährden“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München.

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Soll die Fassade eines Hauses geschmückt werden und muss sie dazu angebohrt werden, brauchen Mieterinnen und Mieter immer die Genehmigung ihres Vermieters. „Hier handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz“, so Lutz-Plank. Das könnten Vermieter untersagen.

In der Nacht sollten die Lichter ausgeschaltet werden

Grundsätzlich gilt zudem immer das sogenannte Rücksichtnahmegebot. „Niemand darf durch Weihnachtsschmuck wie blinkende Lichter oder singende Rentiere am Schlafen gehindert werden“, sagt Lutz-Plank. Wer Ärger vermeiden will, sollte Beleuchtungen darum zu den üblichen Ruhezeiten, also zwischen 22.00 und 6.00 Uhr, ausschalten.

Deko im Treppenhaus muss von Nachbarinnen und Nachbarn nicht ohne Weiteres hingenommen werden, weil es von allen gleichermaßen genutzt wird. Darum können einzelne laut Mieterverein München nicht dekorieren, wie sie möchten – auch Vermieter nicht. Brennende Kerzen seien wegen Brandgefahr ohnehin tabu, sagt Angela Lutz-Plank.

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RND/dpa

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