Rauchen, kochen, abschließen

Rechte und Pflichten im Treppenhaus

Zigarrettenrauch im Treppenhaus kann Nachbarn stören. Deshalb ist es nicht zulässig, seine verqualmte Wohnung einfach über die geöffnete Wohnungstür zu lüften.

Zigarrettenrauch im Treppenhaus kann Nachbarn stören. Deshalb ist es nicht zulässig, seine verqualmte Wohnung einfach über die geöffnete Wohnungstür zu lüften.

Berlin. Treppenhäuser und Hausflure sind für alle da. Sie zählen in Mehrfamilienhäusern zu den Gemeinschaftsräumen. Selbstverständlich dürfen alle Mieter diese Räume nutzen, erklärt der Deutsche Mieterbund in der "Mieter Zeitung" (August 2018).

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Doch wo die Gewohnheiten vieler aufeinandertreffen, kommt es auch immer wieder zum Streit. Drei Urteile, die Mieter kennen sollten:

- Rauchen: Ob ein Mieter raucht oder nicht, bleibt ihm letztendlich selbst überlassen. In seiner Wohnung kann ihm das auch nicht verboten werden. Dringt aber der Rauch ins Treppenhaus, weil der Mieter seine Wohnung über die geöffnete Wohnungstür lüftet, geht das zu weit. Das ist laut Bundesgerichtshof (BGH) verboten (Az.: VIII ZR 186/14).

- Kochen: Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für Vorlieben beim Kochen. Nutzt ein Mieter exotische Gewürze und der Geruch zieht ins Treppenhaus, müssen Nachbarn das jedenfalls ertragen, entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Az.: 643 C 230/92). Auch hier gilt aber: Der Mieter darf den Küchendunst nicht ins Treppenhaus entlüften.

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- Abschließen: Offene Haus- und Hoftüren sind manchen Vermietern ein Dorn im Auge. Allerdings ist eine Regelung im Mietvertrag unwirksam, wonach die Haustür ständig verschlossen zu halten ist, entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 203 C 319/16). Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main würde durch eine solche Pflicht in Notsituationen eine Fluchtmöglichkeit erschwert (Az.: 2-13 S 127/12).

dpa

SN

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