Durchsuchung wegen Terrorverdachts im Vorharz und im Emsland
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Der 22-Jährige stand vor einiger Zeit bereits einmal vor Gericht.
© Quelle: Niemann
Katlenburg/Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag bei Razzien wegen des Verdachts der Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung Wohnungen von Verdächtigen im Emsland, im Kreis Northeim, in Bremen und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.
Bei der Wohnung in Northeim soll es sich nach Angaben aus Ermittlerkreisen um die Wohnung eines 22-Jährigen in Katlenburg-Lindau handeln. Wladislav S. war im vergangenen Jahr einer der Mitangeklagten im Prozess gegen einen 27-jährigen Islamisten aus Northeim und wurde im Dezember vor dem Landgericht Braunschweig wegen Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Anschläge geplant
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft stehen die Beschuldigten im Verdacht, spätestens Anfang 2017 unter dem Namen „Nordadler“ eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Ziel sei ein Wiedererstarken des Nationalsozialismus in Deutschland. Dazu hätten sie auch noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf politische Gegner in Erwägung gezogen und sich bereits darum bemüht, Waffen, Munition sowie Materialien zum Bau von Brand- und Sprengvorrichtungen zu beschaffen.
Der 22-Jährige ist auf der Internetseite der Gruppierung im Impressum mit seiner Adresse aufgeführt. Der oder die Autoren propagieren dort unter anderem einen „alten germanischen Geist“ und eine „deutsche Führung im eigenen Land ohne fremden Geist“.
In dem Prozess vor dem Landgericht Braunschweig hatte sich der 22-Jährige offen als überzeugter Nationalsozialist dargestellt, der die Demokratie ablehnt. Hauptangeklagter war der 27-jährige Northeimer Islamist Sascha L., der früher ebenfalls als Neonazi in Erscheinung getreten war. Das Gericht hielt es am Ende für erwiesen, dass dieser einen Sprengstoffanschlag gegen Polizisten oder Bundeswehrsoldaten geplant und vorbereitet hatte, und verurteilte ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
Der mitangeklagte Wladislaw S. wurde wegen Beihilfe verurteilt. Er hatte Sascha L. im Januar 2017 dabei gefilmt, wie er einen selbst gebauten Sprengsatz in einem Park in Northeim testete, und diesem anschließend das Video überlassen.
Erst Rechter, dann Islamist
Nach Ansicht des Gerichts einte beide ursprünglich die gemeinsame Vorliebe für den Rechtsextremismus geeint. Auch nachdem Sascha L. zum Islam konvertiert war, seien sie in Kontakt geblieben. Die „Schnittmenge“ ihrer Überzeugungen sei der Antisemitismus gewesen, sagte damals der Vorsitzende Richter Michael Polomski. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hatte beiden eine ausgeprägte antisemitische Haltung bescheinigt.
Von dpa