Friedensaktivist verurteilt
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Strafe wegen eines Flugblatts: Hermann Theisen hat bei Rheinmetall zum Whistleblowing aufgerufen.
© Quelle: Strebe
Celle. Darf man die Mitarbeiter einer Firma dazu auffordern, Betriebsgeheimnisse zu verraten? Noch dazu, wenn diese Firma im Rüstungssektor arbeitet? Ja, unbedingt – meint Hermann Theisen, Friedensaktivist aus Hirschberg bei Heidelberg. Er hat im Mai Flugblätter an Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Rheinmetall in Unterlüß im Kreis Celle verteilt, Überschrift: „Öffentlicher Aufruf zum Whistleblowing.“ Das hat ihm nun eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro eingetragen. Denn das Amtsgericht Celle urteilte, Theisens Handeln sei nicht vertretbar.
Hermann Theisen ist ein Überzeugungstäter. Seit mehr als 30 Jahren engagiert sich der 54 Jahre alte Sozialpädagoge gegen Atomwaffen und Rüstungsfirmen. Seine Beweggründe? Er erzählt auf dem Gerichtsflur von seinem Onkel, dessen Vornamen er trägt und der von den Nazis getötet wurde, von dem Vater in der Fremdenlegion und davon, dass er selbst in einer psychiatrischen Klinik arbeitet und dort auch mit traumatisierten Kriegsflüchtlingen zu tun hat. Theisen engagiert sich bundesweit. Und im Mai war er in Unterlüß, betrat das Gelände von Rheinmetall und verteilte seine Flugblätter.
Bomben im Jemen?
Darin prangerte Theisen den Aufbau von Rheinmetall-Standorten in Krisengebieten, die Lieferung von Rüstungsgütern an kriegführende Länder und an undemokratischen Staaten wie – gerade sehr aktuell – Saudi-Arabien an. Bei der Verhandlung sagte er, Rheinmetall umgehe deutsche Ausfuhrbestimmungen, indem die Firma Waffen über ausländische Beteiligungen vertreibe; eine Bombe einer italienischen Tochterfirma sei einer ARD-Reportage zufolge über Saudi-Arabien in den Jemen gelangt und habe dort „eine sechsköpfige Familie ausgelöscht“.
Die Aktion in Unterlüß dauerte nicht lange, Theisen wurde vom Werksschutz vors Tor komplimentiert und verteilte dann dort seine Zettel. Die Polizei kam und nahm seine Personalien auf und fuhr wieder weg. Der Aktivist, der Mitglied in diversen Friedensorganisationen und in keiner Partei ist, blieb kooperativ: Er versteht sich als gewaltlos.
Sein Aufruf an die Rheinmetall-Mitarbeiter hatte keinen Erfolg. Das hatte er aber auch nicht erwartet, es ging ihm um den demonstrativen Auftritt. Die Details seiner Vorwürfe sind nicht mal geheim, man kann sie bei Wikipedia nachlesen. Dennoch, erzählt Theisen, habe Rheinmetall ihn angezeigt. Das schreckte ihn nicht, er hat mehr als 20 Verfahren dieser Art überstanden, meist ist er in höheren Instanzen freigesprochen worden.
„Illegitim, nicht illegal“
Im Prozess in Celle zitierte er aus einem Rechtsgutachten einer Anwaltskanzlei, die im Auftrag von Rheinmetall die Chancen einer juristischen Verfolgung beurteilt hatte. Aufruf zum Geheimnisverrat komme als Straftat nicht in Frage, heißt es in dem Papier: Sämtliche Fakten, zu deren Weitergabe das Flugblatt auffordere, bezögen sich auf Illegales – und „an der Geheimhaltung derartiger Fakten kann ein an Recht und Gesetz gebundenes Unternehmen kein berechtigtes Interesse haben.“ Die Anwälte meinten aber, eine Anzeige wegen üble Nachrede habe wohl Chancen.
Tatsächlich konzentrierte sich Staatsanwältin Gesine Del’Aquila am Ende auf Paragraf 111 Strafgesetzbuch, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, hier: Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Was Theisen Rheinmetall ankreide, sei vielleicht illegitim, aber nicht in allen Punkten illegal, und die Meinungsfreiheit in Deutschland gelte „nicht schrankenlos“. Auch eine (von Deutschland noch nicht umgesetzte) EU-Richtlinie, die Wistleblowing unter bestimmten Voraussetzungen gut heißt, komme „hier nicht zum Tragen“. Sie forderte 80 Tagessätze zu je 60 Euro.
Richterin Tina Penschow brauchte nur Minuten für ihr Urteil. Sie folgte der Staatsanwältin in der rechtlichen Bewertung, nicht aber bei den Tagessätzen, so wurden es bloß 30. Hermann Theisen kündigte an, er werde in die Berufung gehen. Die Firma Rheinmetall erklärte, sie verwahre sich gegen „falsche Behauptungen“ und sehe sich darin durch das Urteil des Gerichts bestätigt.
Von Bert Strebe