Angestellte Lehrer müssen nach ihrer Lehrbefähigung und nicht nach ihrem Einsatzort bezahlt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Fall einer Braunschweiger Pädagogin klargestellt und damit eine Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bekräftigt.
Hannover. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat in ihrem Kampf für bessere Lehrerbesoldung einen Sieg vor dem Bundesarbeitsgericht errungen. Im konkreten Fall ging es um eine angestellte Lehrerin aus Braunschweig, die von ihrer Ausbildung her Gymnasiallehrer ist, an einer Integrierten Gesamtschule arbeitet und nur das Gehalt einer Haupt- oder Realschullehrerin erhielt.
Sie war zunächst nach der Entgeltgruppe 10 (Monatsbruttogehalt zwischen 3367 und 4805 Euro) im Tarifvertrag der Länder besoldet worden, später erhielt die 53-Jährige E 11, was einem Monatsbruttolohn zwischen 3490 und 5166 Euro entspricht. Zugestanden hätte ihr allerdings eine Besoldung nach E 12 (zwischen 3607 und 5675 Euro brutto), hieß es in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das schriftliche Urteil steht noch aus.