Nicht nur in Hannover klagen Bürger gegen die nächtliche Ausgangssperre. Auch in Hamburg musste sich ein Gericht damit beschäftigen. In der Hansestadt sind die Richter allerdings gänzlich andere Meinung als in Hannover.
Hamburg. Die nächtlichen Ausgangssperren in Hamburg sind rechtens. Das Verwaltungsgericht in der Hansestadt ist der Meinung, dass die Regelungen durchaus dazu geeignet sind, Corona-Infektionen einzudämmen. Die Richter lehnten den Eilantrag einer Familie gegen die zwischen 21 und 5 Uhr geltenden Ausgangsbeschränkungen ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen diese erste Entscheidung, die schon vom 2. April stammt, können die Antragsteller Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. Es seien weitere Verfahren gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen anhängig, erklärte das Gericht. (AZ: 14 E 1579/21)
Seit Karfreitag dürfen die Hamburgerinnen und Hamburger ihre Wohnungen nachts nur noch aus triftigem Grund verlassen. Ausnahmen von der bis zum 18. April geltenden Regel gibt es in der Hansestadt beispielsweise für berufliche Tätigkeiten, Gassigehen mit dem Hund oder Sport im Freien, allerdings immer nur für eine Person.