Oldenburg

Nach Unfalltod: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Sie hatten im November einen 23-jährigen Betrunkenen auf einem Parkplatz ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Sie hatten im November einen 23-jährigen Betrunkenen auf einem Parkplatz ausgesetzt.

Oldenburg. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat zwei Polizisten, die einen orientierungslosen 23-Jährigen nachts auf einem Supermarktparkplatz ausgesetzt haben, wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der junge Mann war anschließend auf einer Kreisstraße überfahren worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Donnerstag mit.

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Randale vor Polizei in Oldenburg

Vor dem Unfall war der Mann mehrmals bei der Polizei in Erscheinung getreten. Er hatte im November 2017 unter anderem vor einer Polizeiwache in Oldenburg randaliert. Die Beamten erteilten dem jungen Iraner einen Platzverweis, weil er gegenüber Beamten „verbal aggressiv“ geworden sei.

Tod auf Landstraße in Rastede

Eine Streife wollte den von Alkohol und Cannabis Berauschten nach Hause bringen. Doch die Polizisten setzten ihn vorzeitig an einem Supermarkt in der Nähe des Oldenburger Stadtrands aus, anderthalb Kilometer von seiner Wohnung entfernt. Im Dunkeln lief er zunächst allein weiter. Wenig später meldeten Verkehrsteilnehmer über den Notruf der Polizei, dass der 23-Jährige auf einer viel befahrenen Straße statt auf dem Gehweg auf der Fahrbahn lief. Eine Streifenwagenbesatzung suchte den Mann, dieser rannte während der Überprüfung aber davon. Schließlich wurde er auf einer Landstraße in Rastede von einer Autofahrerin überfahren und tödlich verletzt. Der Mann soll 1,1 Promille Alkohol gehabt haben.

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Den 23 und 24 Jahre alten Beamten wirft die Staatsanwaltschaft vor, sie hätten den jungen Mann „pflichtwidrig in einem objektiv orientierungslosen und alkoholisierten Zustand“ abgesetzt, ohne vorher seine „Orientierungs- und Wegefähigkeit“ zu überprüfen. Ihnen sei vorzuwerfen, den „möglichen Geschehensablauf“, nämlich den Unfalltod, „nicht vermieden zu haben“.

Die Polizei hatte zunächst argumentiert, wegen eines anderen Einsatzes habe man den 23-Jährigen abgesetzt. Laut Anklage wäre dies aber nicht erforderlich gewesen.

Die Ermittlungen liefen zunächst wegen „Aussetzung mit Todesfolge“, was noch schwerer bestraft wird als die jetzt zur Anklage gebrachte fahrlässige Tötung. Doch laut Staatsanwaltschaft war den Beamten nicht nachzuweisen, dass ihnen die Hilflosigkeit des Mannes klar war.

Polizisten suspendiert

Nach dem Vorfall wurden die Polizisten zunächst vom Dienst freigestellt, aber später in einer anderen Dienststelle eingesetzt, wie die „Nordwest-Zeitung“ berichtete. Eine Oldenburger Polizeisprecherin wollte sich dazu am Donnerstag nicht äußern.

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Auslöser des Einsatzes war damals nach Polizeiangaben, dass der Iraner auf der Wache erschienen war, um sich über eine Diskothek zu beschweren, die ihn abgewiesen habe. Die Polizei habe ihm erklärt, dass dies wegen des Hausrechts erlaubt sei. Daraufhin sei der Angetrunkene „verbal aggressiv“ geworden und habe nach Hause gebracht werden sollen.

Von Eckhard Stengel

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