Vater muss nach Kindstötung in Psychiatrie
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Der Angeklagte Pascal K. (M) vor der Urteilsverkündung im Landgericht in Göttingen. Der 32-Jährige ist laut Anklage für den Tod seiner beiden drei und sechs Jahre alten Kinder verantwortlich.
© Quelle: dpa
Göttingen. Die Richter folgten damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Unterbringung des psychisch kranken Mannes im Maßregelvollzug statt im Gefängnis verlangt hatte. Die Forderung der Verteidigung, die Unterbringung sofort zur Bewährung auszusetzen, wies das Gericht zurück. Es stellte jedoch eine spätere Bewährung für den Fall in Aussicht, dass Mann mit Erfolg eine Therapie absolviert.
Nach Überzeugung der Richter hat der 32-Jährige am 15. September 2013 seine Tochter betäubt und seinen Sohn mit einem Messer am Hals verletzt. Anschließend zündete er das Haus der Familie in Wieda (Kreis Osterode) an. Die Kinder starben an Rauchvergiftung. Das Gericht wertete die Taten rein rechtlich als Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge. Hintergrund der Tat war die Ankündigung der Ehefrau, sich von dem 32-Jährigen zu trennen.
dpa