Weniger Kinder bei der Vorsorgeuntersuchung
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„Ziel ist eine Teilnahmequote von mindestens 95 Prozent“: Die Zahl der Kinder, die zu den U-Untersuchungen gehen, ist aber auf 91 Prozent gesunken.Foto: dpa
© Quelle: picture alliance / dpa
Hannover. Mit der Frühuntersuchung von Kindern sollen Krankheiten und Gefährdungen ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung rechtzeitig erkannt werden. Doch die Zahl der untersuchten Kinder geht zurück - obwohl deren Eltern mit schriftlichen Einladungen an die Untersuchungstermine erinnert werden. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums liegt das Niveau allerdings mit fast 91 Prozent über den Quoten aus den Jahren vor 2010, als noch keine schriftlichen Einladungen verschickt wurden.
Laut Ministerium wurden zwischen April 2013 und April 2014 exakt 25 269 Einladungen verschickt, von denen 90,99 Prozent wahrgenommen wurden. In den beiden Vorjahreszeiträumen lag die Quote jeweils noch bei rund 93 Prozent. Als 2010 mit den Einladungen für die U5 bis U8 begonnen wurde, lag die Quote noch bei 87,5 Prozent. Bei dem sogenannten verbindlichen Einladewesen nennt das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie den Eltern den Zeitraum, in dem ihre Kinder zum Vorsorgetermin kommen sollen. „Erfolgt die Untersuchung, bescheinigt die Arztpraxis das dem Landesamt“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Bleibt die Bescheinigung aus, wird die Familie etwa eine Woche nach Ablauf des Untersuchungszeitraums erinnert. Wenn der Arzttermin wieder nicht wahrgenommen wird, werde die örtliche Jugendhilfe - etwa das Jugendamt - informiert, so die Sprecherin. Wenn den Jugendämtern die Familie noch nicht bekannt sei, bleibe keine andere Möglichkeit, als ein Beratungsgespräch anzubieten, sagt Frank Lammerding, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter in Niedersachsen.
Das wird untersucht
Bei den Untersuchungen werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Einige Beispiele: U 1 (Neugeborenen-Untersuchung): Kontrolle unter anderem von Atmung, Muskeltätigkeit und Herzschlag. U 2 (3. bis 10. Lebenstag): Untersuchung von Organen und Reflexen. U 3 (4. bis 5. Lebenswoche): Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts. Abfrage des Trinkverhaltens. U 4 (3. bis 4. Lebensmonat): Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem. U 5 (6. bis 7. Monat): Wie bei der U 4. U 6 (10. bis 12. Monat): Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit. U 7 (21. bis 24. Monat): Test der Sprachentwicklung und Feinmotorik. U 7a (34. bis 36. Monat): Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen. U 8 (46. bis 48. Monat): Prüfung der Entwicklung von Sprache und Verhalten. U 9 (60. bis 64. Lebensmonat): Prüfung der Motorik und Sprachentwicklung.
Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) geht nicht davon aus, dass die Untersuchungen dazu beitragen, Kinder vor Verwahrlosung zu schützen. Das Nichterscheinen zur U-Untersuchung sei noch kein Anhaltspunkt dafür, dass das Kindeswohl in Gefahr sei, sagte die Ministerin. „Was die Jugendämter brauchen, sind aber gewichtige Anhaltspunkte, um auf sicherer Rechtsgrundlage in die Familien hineinzugehen.“ Eine Evaluation hat nach Angaben des Ministeriums ergeben, dass das Früherkennungsverfahren zwar der Kindergesundheit dient, aber keinen Beitrag für den Kinderschutz etwa bei Misshandlungen leistet. Ministerin Rundt kündigt deshalb Änderungen an: Es werde zurzeit darüber diskutiert, wie „wir den Kinderschutz auf stärkere Beine stellen und zielsicherer Familien unterstützen und Kinder schützen können“. Eine Verpflichtung zur U-Untersuchung, wie es sie in Bayern und Baden-Württemberg gibt, sei aber keine Option.
Das sieht Gisbert Voigt, Kinderarzt und stellvertretender Präsident der niedersächsischen Ärztekammer, etwas anders: „Wenn man möchte, dass alle Kinder von einem frühzeitigen Erkennen von Entwicklungsproblemen profitieren, dann muss man auch über eine verpflichtende Teilnahme nachdenken. Die stille Hoffnung, dass wir über die Früherkennung auch Kindeswohlgefährdungen wie etwa Misshandlungen feststellen können, hat sich nicht bestätigt.“ Die sinkende Quote hält er für „nicht erfreulich“. Ohne Früherkennung blieben die Probleme von Jungen und Mädchen mit Entwicklungsschwierigkeiten zu lange unentdeckt. Ziel sei, eine Teilnahmequote von mindestens 95 Prozent zu erreichen. „Davon bewegen wir uns jetzt wieder weg. Das ist nicht gut.“ Zudem müsse in Zukunft auch zur U9 eingeladen werden. „Da geht es um Motorik und Sprachentwicklung. Weil da anders als noch bei der U8 keine Einladungen verschickt werden, bröckeln die Teilnahmezahlen häufig ab“, sagt Voigt.