Geoblocking: Diskriminierung beim Onlineshopping in der EU melden

Online-Shopping soll zumindest in der EU keine Grenzen haben.

Online-Shopping soll zumindest in der EU keine Grenzen haben.

Bonn. Auch beim Onlineshopping genießen Verbraucher innerhalb der Europäischen Union Freizügigkeit. Das bedeutet: Gleiches Recht für ausländische und einheimische Kunden. Wenn es bei Internetbestellungen in den Niederlanden, Dänemark, Spanien, Italien und Co Probleme gibt, finden Betroffene in vielen Fällen Unterstützung bei der Bundesnetzagentur. Darauf weist die Behörde hin.

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Wer etwa daran gehindert wird, online bei einem Händler aus einem anderen EU-Land zu bestellen, dort mit seiner ausländischen Kreditkarte zu bezahlen oder auf die Seite des Anbieters in seinem Heimatland mit höheren Preisen umgeleitet wird, kann sich über dieses sogenannte Geoblocking beschweren.

Käufer dürfen nicht diskriminiert werden

Denn die Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung der EU-Geoblocking-Verordnung zuständig, die seit Dezember 2018 gilt. Demnach darf in der EU beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen niemand wegen seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes diskriminiert werden.

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Allerdings dürfen Händler das Liefergebiet für ihre Waren selbst bestimmen. Versendet also ein Anbieter grundsätzlich nur innerhalb seines Landes, liegt keine Diskriminierung vor.

Am einfachsten lassen sich Geoblocking-Beschwerden per Online-Formular bei der Bundesnetzagentur melden. Man kann aber auch eine E-Mail an geoblocking@bnetza.de schreiben oder die Behörde zum Ortstarif unter 030/22 48 05 00 anrufen.

Händlern drohen Bußgelder

Ein Großteil der Beschwerden über Geoblocking betrifft den Angaben zufolge Bestellungen von Elektrogeräten, Bekleidung und E-Books. Wenn Anbieter zum Lösen von Problemen nicht kooperieren, können Geldbußen bis zu einer Höhe von 300.000 Euro verhängt werden.

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Die Geoblocking-Verordnung kennt aber auch Ausnahmen. Hier hat die EU eigene Vorschriften erlassen oder sieht andere Initiativen vor:

  • Verkehrsdienstleistungen (z.B. Flugtickets)
  • Finanzdienstleistungen
  • Audiovisuelle Dienste wie Streaming- oder Download-Angebote von Musik oder Videos

Ausgenommen von der Verordnung sind außerdem Dienstleistungen im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich sowie Produkte, die in einzelnen Ländern der Preisbindung unterliegen, in Deutschland also zum Beispiel Bücher.

Was ist Geoblocking?

Geoblocking oder auch Geo-Sperre wird verwendet, um Internetnutzern den Zugriff auf Seiten aus anderen Teilen der Welt, zum Beispiel Ländern, Staaten oder bestimmten Regionen zu verwehren. Grund hierfür können fehlende Lizenzen sein, wie im Beispiel von kinox.to. Netflix und Youtube etwa greifen des Öfteren auf die Geo-Sperre zurück. Erkennt der Server der Webseite, dass das Land des Nutzers nicht erlaubt ist, wird der Nutzer auf eine andere Seite umgeleitet. Für diesen erscheint dann meist nur eine Seite, auf der die Meldung „Diese Seite ist in deiner Region nicht verfügbar” zu lesen ist.

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Youtubes Mutterkonzern Google ist ein Paradebeispiel für Geoblocking. Gibt ein Internetnutzer aus Deutschland etwa „Google.com" ein, wird dieser einfach zur Seite des entsprechenden Landes umgeleitet – von „Google.com" zu „Google.de". Das passiert, weil Google den Nutzer anhand der IP-Adresse erkennt und immer die gleichen Suchergebnisse ausspielen möchte.

Anhand der IP-Adresse kann also ermittelt werden, woher der Nutzer kommt. Kann das nur Google? Nein. Jeder Server einer jeden Website kann über die IP-Adresse auslesen aus welcher Region der Nutzer kommt und bei welchem Internetanbieter er ist.

Grundsätzlich sind Werkzeuge wie VPN oder Proxy-Dienste, die das Umgehen von Geoblocking ermöglichen nicht illegal. Nutzt man diese Werkzeuge etwa zum unbefugten Anbieten urheberrechtlich geschützter Medien, ist das natürlich nach wie vor nicht erlaubt. Die Umgehung der Geo-Sperre lässt sich jedoch nicht so trennscharf unterscheiden.

Die Rechtslage ist zur Zeit dieser Meldung (04.02.2020) noch nicht geklärt. Bislang sind Auseinandersetzungen oder gar Gerichtsentscheidungen dazu noch nicht bekannt. Laut klicksafe.de droht Nutzern in dieser Hinsicht daher momentan kein Risiko.

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RND/tr/dpa




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