Neue Funktion in iOS 14.5: Apple lässt Nutzer über Werbetracking entscheiden

Apple lässt Nutzer über Werbetracking entscheiden

Apple lässt Nutzer über Werbetracking entscheiden

Einmal in einer Badezimmer-App nach einer schicken neuen Duschtasse für die Renovierung geschaut – und schon fräst sich jener durchaus nicht alltäglich gesuchte Gegenstand in den eigenen Netzalltag hinein. Ob in einer Spiele-App, bei Amazon oder beim Lesen eines Textes: Die Duschtasse ist jetzt untrennbarerer Bestandteil des digitalen Tageslaufs. Damit ist in Apples neuen Systemversionen iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5 Schluss. Nutzer werden darin proaktiv gefragt, ob sie mit dem App-Tracking einverstanden sind.

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Das Neue an Apples Softwareriegel ist, dass dieses Dialogfeld jetzt Voraussetzung für App-Entwickler ist, ihre Software im App Store vertreiben zu dürfen. Eine weitere Maßgabe ist, dass die App auch bei Ablehnung weiterhin voll umfänglich funktioniert.

Ruft man eine App neu auf, erscheint obiges Dialogfenster. Mit einem Klick entscheidet der User in Apples Mobilsystemen, ob er dem Datentracking zustimmt oder nicht.

Ruft man eine App neu auf, erscheint obiges Dialogfenster. Mit einem Klick entscheidet der User in Apples Mobilsystemen, ob er dem Datentracking zustimmt oder nicht.

Apple verbietet Lockangebote

In Apples Richtlinien zur App-Entwicklung, den „Human Interface Guidelines“ (HIG) heißt es dazu: „Stellen Sie dem Systemhinweis niemals eine individuelle Nachricht voran, die die Kunden verwirren oder täuschen könnte.“ Jegliche Verletzungen dieser Regeln führten zur Ablehnung der App. Verboten sind vor allem Lockangebote. „Sie können den Nutzern keine Kompensation anbieten, damit sie ihre Erlaubnis (zum Daten-Tracking, Red.) geben“, heißt es in dem Apple-Papier.

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Entwickelt wurde App-Tracking dafür, Werbung gezielter und besser auf Zielgruppen zugeschnitten präsentieren zu können, um sogenannte Streuverluste zu vermeiden – etwa dass Bartpflegemittel weiblichen Konsumentinnen angeboten werden. Präzise auf Zielgruppen heruntergebrochene Werbung ist erfolgreicher und kann somit auch zu besseren Konditionen verkauft werden. Auch Medienunternehmen wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland nutzen etwa Cookies, um ihre journalistischen Inhalte besser auf ihre Leser zuzuschneiden. Werbung, die direkt auf den Konsumenten zugeschnitten ist, erlaubt es Medienunternehmen, mehr Geld in Journalismus zu investieren.

Viele Apple-Kunden wollen Option nutzen

In einer Umfrage des Marketingunternehmens Singular, über die das Magazin „Forbes“ Anfang März berichtete, gaben 61,5 Prozent der Befragten an, unter iOS 14.5 das Tracking unterbinden zu wollen. Das, so Forbes, entspräche, hochgerechnet auf den Weltmarkt mit personalisierter Werbung, zum Start von iOS 14.5 einem Rückgang von 44 Prozent der trackingbasierten Werbung. Die Analysefirma App Annie geht sogar davon aus, dass 90 Prozent der Nutzer ablehnen werden.

Zahlen, die etwa bei Facebook für Alarm sorgen. Das Unternehmen warnte schon seit Monaten, dies werde vor allem kleine und mittlere Unternehmen treffen, die insbesondere in der Corona-Pandemie auf personalisierte Werbung bei dem Onlinenetzwerk angewiesen seien. Am Montag warfen zudem mehrere deutsche Verbände aus der Werbe- und Medienbranche Apple unfairen Wettbewerb vor und reichten eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Die gegen Apple vorgebrachten Vorwürfe lauten, man messe mit zweierlei Maß, was eigene und Fremd-Apps betrifft. Apple bestreitet das vehement – die Maßgaben würden für sämtliche Apps gelten. Die Verbände kritisieren, der Konzern schließe „faktisch alle Wettbewerber von der Verarbeitung kommerziell relevanter Daten im Apple-Ökosystem aus“. Gleichzeitig nehme Apple seine eigenen Dienste jedoch von den geplanten Änderungen aus und sammle selbst erhebliche Mengen Nutzerdaten.

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Ein weiterer derzeit gegenüber Apple geäußerte Vorwurf: Man bilde mit seinem App Store und der Kommission, die für Drittentwickler erhoben werde, ein Monopol. Dieses Thema ist derzeit auch Gegenstand eines Prozesses gegen Apple, den der Spieleentwickler Epic Games angestrengt hat. Epic Games klagt unter anderem gegen die Lizenzgebühr von 30 Prozent an App-Abos (15 Prozent ab einer Laufzeit von 12 Monaten), die an Apple abgeführt werden müssen.

Ein Blick auf die Konkurrenz zeigt allerdings, dass Apple mit der Höhe der Lizenzgebühren nicht allein steht. Der Google Play Store nimmt ebenfalls 30 Prozent (15 ab 12 Monaten), Amazon berechnet 30 (20), Samsung Galaxy veranschlagt 30, Microsoft 30, Nintendo 30 und Huawei sogar 50 Prozent. Zudem, so ein Apple-Sprecher zum RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), fielen für 85 Prozent der Entwickler, die Produkte in Apples App Store anbieten, keinerlei Lizenzgebühren an.

Probleme zum Start

Zum Start der Trackingstoppfunktion gab es allerdings leichte Probleme. Wie die Fachseite „Heise“ berichtete, erschien zunächst bei einigen Apps, die Tracking anbieten, das Dialogfeld „Erlauben“ und „App-Tracking ablehnen“ gar nicht erst. In anderen Fällen sei der Schalter in den Datenschutzeinstellungen unter „Tracking“ ausgegraut gewesen und habe sich nicht aktivieren lassen. Seit gestern hat Apple mit der Softwareversion 14.5.1 das Problem gelöst.

Mit dpa

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