Wenn Kinder Kinderpornografie verbreiten: Darauf sollten Eltern achten
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Einer aktuellen Auswertung zufolge werden kinderpornografische Inhalte immer öfter von Kindern selbst verbreitet.
© Quelle: Pixabay
Die Zahlen sind alarmierend: Im vergangenen Jahr gab es 5,63 Millionen Straftaten, wie aus der aktuellen Kriminalstatistik hervorgeht. Das sind 11,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Besonders auffällig ist der Anteil der minderjährigen Tatverdächtigen bei der „Verbreitung pornografischer Schriften“: Er betrug 41 Prozent. Gemeint sind damit nicht nur pornografische Texte, die die Minderjährigen in Umlauf gebracht haben, sondern auch Videos oder Bilder. Oftmals wüssten die Kinder und Jugendlichen nicht, dass die Verbreitung der Inhalte strafbar ist, erklärt das Bundeskriminalamt.
Was ist Kinderpornografie?
Unter Kinderpornografie versteht man Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Jugendpornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen an oder vor Menschen zwischen 14 und 17 Jahren. Der Besitz, das Verschaffen, Herstellen oder die Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen ist in beiden Fällen laut §184b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar (mit einer Ausnahme, siehe „Sexting“). Dazu zählen laut Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK):
- Abbildungen eines ganz oder auch nur teilweise unbekleideten Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
- Aufnahmen des unbekleideten Geschlechtsteils oder des Gesäßes von Kindern in aufreizender Art
- Schriften und zeichnerische Darstellungen von sexuellen Handlungen an und von Minderjährigen (etwa Mangabilder mit entsprechenden Darstellungen oder Erzählungen mit entsprechendem Inhalt)
„Sexting“ bei Jugendlichen
Dass Jugendliche Fotos oder Videos von sich selbst an ihre Freundin oder ihren Freund schicken, ist grundsätzlich nicht verboten (sogenanntes Sexting). Strafbar ist dies etwa nicht, wenn sich 14‑ bis 17-Jährige in gegenseitigem Einvernehmen Nacktfotos oder ähnliches zusenden. Verboten ist Sexting allerdings, wenn auf den Darstellungen Kinder bis 13 Jahre zu sehen sind oder etwa ein Nacktfoto gegen die gemeinsame Abmachung an Freunde verschickt oder im Internet verbreitet wird.
Viele Eltern gehen oft davon aus, dass „Sexting“ für das eigene Kind noch kein Thema ist – eine offene Kommunikation ist dennoch sehr wichtig. Kinder sollten spüren, dass ihre Eltern nicht nur an ihrem Onlineverhalten interessiert sind, sondern sie Probleme auch ansprechen können, ohne direkt ein Smartphoneverbot befürchten zu müssen, rät die Initiative „Schau hin“.
Sicherheitsregeln für den Internetkonsum
Die Polizei empfiehlt Eltern, ihren Kindern zu erklären, dass es im Internet verbotene und jugendgefährdende Inhalte gibt. Nur Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern vorgewarnt wurden, können angemessen reagieren. Zwischen den Eltern und dem Kind wird am besten vereinbart, dass diese Inhalte weggeklickt werden und die Kinder sich in einem solchen Fall an ihre Eltern wenden. Das gilt auch für bedenkliche Inhalte, die von Klassenkameradinnen und Klassenkameraden oder Freundinnen und Freunden auf das Smartphone der Kinder geschickt werden.
Kinder sollten wissen, dass es nicht in Ordnung ist, private Aufnahmen und Daten von Fremden zu verbreiten. Das lernen sie am besten von ihren Eltern. Auf der anderen Seite sollten Kinder und Jugendliche dazu animiert werden, sich Gedanken zu machen, bevor sie in den sozialen Medien Fotos oder ähnliches verbreiten. Eltern sollten stets auch auf die Möglichkeit hinweisen, dass Menschen sich im Internet als jemand anderes ausgeben, um so an Daten zu gelangen.
Inhalte bei der Polizei melden
Wenn Eltern Beweise für jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet finden, sollten sie diese sichern und sich damit an die Seitenbetreiber, die Polizei oder an die Meldestellen wenden. Aber: Eltern sollten zur Sicherung nicht selbst nach einschlägigen Seiten suchen, da sie sich damit strafbar machen würden.
Machen Sie sich Sorgen um ein Kind oder suchen für sich selbst Hilfe und Unterstützung? Auf dem Hilfeportal „Sexueller Missbrauch“ unter www.hilfe-portal-missbrauch.de finden Sie vertrauliche und professionelle Hilfe per Telefon, Onlineberatung oder im persönlichen Gespräch.
Wir haben diesen Artikel am 30. März 2023 aktualisiert.