Brustkrebs: Vorsorge ab 30 und ab 50 Jahren nutzen
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Ab dem 30. Lebensjahr haben Frauen die Möglichkeit, einmal jährlich Brüste und umliegende Lymphknoten von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen abtasten zu lassen.
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Heidelberg. Für Frauen gibt es Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs. Ab dem 30. Lebensjahr haben sie die Möglichkeit, einmal jährlich Brüste und umliegende Lymphknoten von einer Gynäkologin oder einem Gynäkologen abtasten zu lassen. Die Fachärzte fragen außerdem nach Beschwerden, klären die gesundheitliche Vorgeschichte ab und erläutern, wie man selbst die Brüste abtasten und auf Veränderungen achten kann.
Krebsfrüherkennungsprogramm: Mammographie alle zwei Jahre
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren können zusätzlich alle zwei Jahre eine Mammographie machen lassen. Dabei werden die Brüste geröntgt, wie der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums auf seiner Website rund um das Thema erklärt. Krankenkassen zahlen die Tastuntersuchung sowie die Mammographie als Teil des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms. Die Teilnahme an den Untersuchungen ist freiwillig. Unter bestimmten Bedingungen können frühere, engmaschigere oder andere Untersuchungen angeraten sein - etwa, wenn es Brustkrebsfälle in der Familie gab. Dazu sollte man sich ärztlich beraten lassen.
Kostenübernahme mit der Krankenkasse klären
Wer über das gesetzliche Früherkennungsprogramm hinaus weitere Untersuchungen und Tests machen lassen möchte, sollte beachten: Die Kosten werden von den Kassen normalerweise nicht übernommen, wie die Experten erklären. Es gibt aber Ausnahmen.
Prinzipiell gilt der Rat: Spüren Frauen einen Knoten, einen Größenunterschied, eine Einziehung oder eine Art Delle in der Brust, sollte man nicht bis zum nächsten Früherkennungstermin warten. In so einem Fall geht man lieber zeitnah zum Frauenarzt.
Wer generell Fragen zur Vorsorge und Früherkennung hat, kann sich an die Experten des Krebsinformationsdienstes wenden. Hier geht es zum Kontakt.
RND/dpa