Covid-19: Was mache ich bei einem Verdacht auf Ansteckung?

Universitätskliniken wie hier in Dresden haben spezielle Infektionsambulanzen eingerichtet. Dort werden fortan Menschen untersucht, bei denen ein begründetes Risiko einer Corona-Infektion besteht.

Universitätskliniken wie hier in Dresden haben spezielle Infektionsambulanzen eingerichtet. Dort werden fortan Menschen untersucht, bei denen ein begründetes Risiko einer Corona-Infektion besteht.

Berlin. Der neuartige Coronavirus Sars-Cov-2 verbreitet sich in Deutschland, Europa und der Welt. Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene Schulen und Kitas, Homeoffice statt Büro - die Covid-19-Epidemie wirkt sich auf den Alltag der Menschen massiv aus. Das wichtigste Ziel dabei: das Ausbreitungstempo verlangsamen, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und Risikogruppen zu schützen. Jeder Einzelne ist dabei gefordert.

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Was sind die Symptome von Covid-19?

Besonders häufig haben Erkrankte Fieber und Husten, zeigt eine Übersicht des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter Bezug auf Zahlen aus China. Kurzatmigkeit, Muskel- sowie Gelenkschmerzen, Hals- und Kopfweh traten auch auf, aber schon bei deutlich weniger Erkrankten. Noch viel seltener wurden unter den berücksichtigten knapp 56.000 Fällen verstopfte Nasen oder Durchfall als Symptome erfasst.

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Was mache ich bei einem Verdacht auf Coronavirus-Ansteckung?

Zunächst gilt: Wer Kontakt zu Infizierten hatte, sollte sich unabhängig vom Auftreten von Symptomen bei seinem Gesundheitsamt melden. Das RKI bietet online eine Postleitzahlsuche an, um das zuständige Gesundheitsamt zu finden.

Rückkehrende Reisende aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, beispielsweise Italien oder Elsass-Lothringen in Frankreich, sollten unnötige Kontakte meiden und wenn möglich zu Hause bleiben - selbst wenn sie keine Symptome entwickeln. Dies gilt ebenso nach Aufenthalten in besonders betroffenen Gebieten in Deutschland wie der Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Treten doch Symptome auf, dann sollte man zum Hausarzt gehen. Ganz wichtig ist aber, vorher in der Praxis anzurufen und von seinem Verdacht zu berichten.

Bekommt man innerhalb von zwei Wochen nach der Rückkehr aus einer Region, in der Covid-19-Fälle auftraten, Fieber, Husten oder Atemnot, gilt ebenfalls: vorher telefonisch melden und dann zum Arzt. Ganz generell betont das RKI: Wer den Verdacht hegt, sich angesteckt zu haben, sollte möglichst wenig mit anderen in Kontakt kommen, sich regelmäßig die Hände waschen - und richtig husten und niesen, sprich in ein Taschentuch oder in die Armbeuge und nicht in die Hand.

Wann wird von einem begründeten Verdachtsfall gesprochen und getestet?

Einen begründeten Verdachtsfall müssen Ärzte laut Robert-Koch-Institut nach einem positiven Test aus dem Labor an das jeweilige Gesundheitsamt melden. Die Testkosten übernimmt laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung die Krankenkasse. Der Fall tritt ein:

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  • Wenn jemand unspezifische Allgemein­symptome oder akute für Covid-19 typische Symptome jeder Schwere hat und innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatte
  • bei akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere mit oder ohne Fieber und einem Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem internationalen Risikogebiet beziehungsweise in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland

Ärzte sprechen auch von “Fällen unter differenzialdiagnostischer Abklärung”. Diese müssen laut RKI nicht an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dabei muss eintreten:

  • akute respiratorische Symptome jeder Schwere mit oder ohne Fieber und ein Aufenthalt in Regionen mit COVID-19-Fällen bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
  • klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose und ohne erfassbares Expositionsrisiko

Kontaktpersonen: RKI unterscheidet drei Kategorien

Wer Kontakt mit einem am Coronavirus Erkrankten hatte, sollte Alltagsroutinen verändern, um das Infektionsrisiko für andere Menschen zu verringern. Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen unterscheiden die Behörden und das Robert-Koch-Institut in drei Kategorien:

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  • Höheres Infektionsrisiko: Personen, die mindestens 15 Minuten Gesichtskontakt mit dem Erkrankten hatten, zum Beispiel bei einem längeren Gespräch, aber auch beim Küssen, Anhusten, Anniesen. Auch medizinisches Personal ohne Schutzausrüstung zählt dazu. Personen aus dieser Gruppe hinterlassen ihre Kontaktdaten beim Gesundheitsamt und werden täglich zum Gesundheitszustand befragt. Es gilt, mindestens 14 Tage die Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, auch im eigenen Haushalt: Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander einnehmen, sich in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten.
  • Geringeres Infektionsrisiko: Personen, die sich im selben Raum wie ein an Covid-19 Erkrankter aufhielten, zum Beispiel im Klassenzimmer, am Arbeitsplatz, auf zwei Meter Abstand in der Arztpraxis, jedoch keinen mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt hatten. Ermittlung und namentliche Registrierung beim Gesundheitsamt sind nur optional, es gibt keine täglich vorgegebene Symptomkontrolle. Trotzdem empfiehlt das RKI eine Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, auch in häuslicher Absonderung. Bei für Covid-19 typischen Symptomen sollte sofort das Gesundheitsamt kontaktiert werden.
  • Medizinisches Personal mit Schutzausrüstung: Zu dieser Gruppe zählen Ärzte und Pfleger, die Kontakt zu einem Infizierten bei einer Untersuchung mit weniger als zwei Meter Abstand haben und eine adäquate Schutzbekleidung tragen. Sie sollten genau dokumentieren, ob sie Symptome entwickeln und sich täglich abfragen. Personal, das in der Versorgung von Patienten mit Covid-19 eingesetzt wird, sollte möglichst von der Versorgung anderer Patienten freigestellt werden. Bei Auftreten von Symptomen sollen Beschäftigte sofort freigestellt werden und sich bis zur diagnostischen Klärung isolieren.

Wie funktioniert richtiges Husten und Niesen?

Wegdrehen und mindestens ein Meter Abstand zu anderen halten, erläutert die Website “Infektionsschutz.de” der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Idealerweise schnaubt oder hustet man in ein Papiertaschentuch, das man danach wegschmeißt. Ist keines zur Hand, hält man die Armbeuge eng vor Nase und Mund. Ob Husten oder Niesen: Wann immer möglich, sollte man danach Hände waschen.

Wie beugt man einer Ansteckung vor?

Nicht nur für Menschen, die sich - unabhängig von der Ursache - kränklich fühlen, sondern auch für gesunde Menschen gilt: Regelmäßig 20 bis 30 Sekunden Händewaschen, etwa immer vor Mahlzeiten oder nach dem Heimkommen sowie vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten, erklären die Experten auf “Infektionsschutz.de”. Das RKI rät derzeit generell vom Händeschütteln ab. Wer Krankheitssymptome im Bereich der Atemwege hat, sollte nach Möglichkeit zu Hause bleiben.

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Was bedeutet richtig Hände waschen konkret? Die Hände unter fließendes Wasser halten, dann gründlich einseifen - an Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen und zwischen den Fingern. Die Seife an allen Stellen sanft einreiben und dann abspülen. Flüssigseifen seien hygienischer als Seifenstücke, vor allem in öffentlichen Toiletten, so die BzGA.

Um nicht nach dem Waschen direkt wieder Keime an die Hände zu bekommen, sollte man den Hahn wenn möglich mit einem Einweghandtuch oder mit dem Ellenbogen abdrehen. Für das Abtrocknen rät die BZgA zu Einweghandtüchern. Daheim sollte jeder sein eigenes Handtuch nutzen und regelmäßig wechseln.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) betont aber auch: Der Hauptübertragungsweg scheine die Tröpfcheninfektion zu sein. Darum sollte man zu möglicherweise erkrankten Personen ein bis zwei Meter Abstand halten. Diese Empfehlung einzuhalten, sei aber etwa in einer überfüllten U-Bahn kaum möglich, erklärt Oliver Witzke, Direktor der Klinik für Infektiologie der Universitätsmedizin Essen.

Er rät, sich zu überlegen, auf welche Freizeitveranstaltungen man geht - wenn sie denn stattfinden - oder welche Wege man erledigt. Solange es keinen konkreten Verdachtsfall im Büro gibt, müssen Arbeitnehmer weiterhin erscheinen. Allerdings können Unternehmen auf Home Office umstellen. In vielen Firmen wird das bereits praktiziert.

Beim Thema Atemmasken gilt: Wer eine Atemwegserkrankung hat, kann dadurch das Risiko verringern, andere Menschen anzustecken, erklärt die BZgA. Dass diese Masken gesunde Menschen aber effektiv vor einer Ansteckung schützen, sei hingegen nicht hinreichend belegt.

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Wer sind die Risikogruppen?

Bei den meisten Menschen verläuft die Erkrankung mild. Etwa 80 Prozent der Infizierten erholen sich laut Weltgesundheitsorganisation WHO ohne besondere Behandlung. Bei etwa 15 von 100 Infizierten komme es aber zu einem schweren Krankheitsverlauf mit Atemproblemen. Dann können auch Beatmungsgeräte notwendig werden. Zum Teil kann der Verlauf lebensbedrohlich verlaufen.

Bei bestimmten Gruppen gibt es laut RKI ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe. Dazu zählen ältere Personen, das Risiko ab etwa 50 bis 60 Jahren steige stetig. Auch Raucher gelten als gefährdeter. Menschen mit Vorerkrankungen des Herzens und der Lunge (zum Beispiel Asthma), mit chronischen Lebererkrankungen, mit Diabetes oder mit Krebs zählen ebenfalls zur Risikogruppe.

Auch wer ein geschwächtes Immunsystem hat oder Medikamente nimmt, welche die Immunabwehr schwächen, zum Beispiel Cortison, zählt nach bisherigen Erkenntnissen zu der Risikogruppe. Spezifisch gegen das neuartige Coronavirus wirkende Medikamente gibt es noch nicht, ebenso gibt es bislang keinen Impfstoff.

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RND/dpa/sbu

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