Gibt es in Deutschland zu wenige Drogenkonsumräume für Suchtkranke?
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In den Drogenkonsumraum der Kontakt- und Beratungsstelle Drob Inn in Hamburg kommen täglich bis zu 400 Besucher.
© Quelle: picture alliance / Christophe Ga
Hannover. Die Bundesregierung unternimmt einigen Bundestagsabgeordneten zufolge zu wenig, um mehr Drogenkonsumräume in Deutschland zu schaffen. „Laut Bundesregierung sind Drogenkonsumräume eine wesentliche Maßnahme der Schadensreduzierung. Es geht dabei um eine überlebenswichtige Maßnahme. Dennoch leistet die Bundesregierung keinerlei Anstrengungen, um die Einrichtung von Drogenkonsumräumen zu stärken und zu fördern“, sagt der Linken-Bundestagsabgeordnete Niema Movassat. Das könne die Bundesregierung seiner Meinung nach ändern, indem sie die Anforderungen für das Einrichten solcher Konsumräume lockere und auf die Bundesländer zugehe, in denen es noch keine Drogenkonsumräume gebe.
Drogenkonsumräume erst in sechs Bundesländern
Derzeit gibt es in Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland insgesamt 24 Drogenkonsumräume, das geht aus einer Kleinen Anfrage von Niema Movassat, André Hahn, Gökay Akbulut sowie der Fraktion Die Linke hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, die „die Ausstattung für einen risikominimierenden, meist intravenösen Konsum von Opioiden sowie zum Teil auch Kokain bereitstellen“, wie die Bundesregierung in der Antwort zur Anfrage ausführt.
Die Konsumräume sind Teil der im Jahr 2012 beschlossenen „Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“ und sollen die sozialen und gesundheitlichen Situationen der Suchtkranken stabilisieren. Suchtkranken werden in diesen Einrichtungen etwa steriles Spritzbesteck, Pflaster und Tupfer angeboten, um Infektionen vorzubeugen. Experten versuchen in den Drogenschutzräumen zudem, Kontakt mit den anders schwer erreichbaren Abhängigen aufzunehmen und auf diese Weise den Drogenkonsum zu bekämpfen.
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Drogenkonsumräume: Länder und Kommunen erhalten kein Geld vom Bund
Das Anbieten solcher Drogenkonsumräume liegt in der Hand von Ländern und Kommunen, die dafür entsprechende Rechtsverordnungen verabschieden müssen. Seit April 2000 ist der Betrieb von Drogenkonsumräumen im dritten Betäubungsmittel-Änderungsgesetz geregelt. Sieben Bundesländer haben bisher die Rechtsverordnung erlassen – und damit die Voraussetzung für das Öffnen von Drogenkonsumräumen geschaffen.
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage geht hervor, dass die Bundesregierung Länder und Kommunen nicht finanziell unterstützt, da Länder und Kommunen für die Drogenkonsumräume zuständig seien. Dennoch vertritt die Bundesregierung die Auffassung, „dass Drogenkonsumräume die gesundheitliche und soziale Situation der Suchtkranken stabilisieren und auch ausstiegsorientiert wirken können“. Solche Konsumräume anzubieten trage zur Unterstützung von Menschen mit einer Abhängigkeitsproblematik durch den Konsum illegaler Drogen bei.
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117 Drogenkonsumräume gibt es bundesweit
Derzeit existieren weltweit 117 Drogenkonsumräume, davon 20,5 Prozent in Deutschland. Nordrhein-Westfalen bietet insgesamt zehn Konsumräume an – deutschlandweit die meisten. Dort wurden laut dem Jahresbericht für Drogenkonsumräume im vergangenen Jahr insgesamt 271.600 sogenannte Konsumvorgänge erfasst. Das sind 29,5 Prozent mehr als noch 2013. Rund 237.700-mal konsumierten Männer im Jahr 2018 in den Einrichtungen Drogen – ein Höchstwert seit der Einführung des Jahresberichts.
In Drogenkonsumräumen in Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2018 insgesamt 358 Notfälle mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen unmittelbar nach dem Drogenkonsum verzeichnet, bei denen Mitarbeiter mindestens Erste Hilfe leisteten. In 164 Fällen wurde zusätzlich ein Rettungsdienst oder Notarzt gerufen, 118-mal war ein Transport in ein Krankenhaus notwendig. Siebenmal wurden Drogentodesfälle durch Wiederbelebungsmaßnahmen verhindert.
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