Kita- und Schulschließungen wegen Coronavirus: Was Eltern jetzt wissen müssen

Wenn Schulen geschlossen bleiben, können Arbeitnehmer zur Betreuung ihrer Kinder notfalls zu Hause bleiben.

Wenn Schulen geschlossen bleiben, können Arbeitnehmer zur Betreuung ihrer Kinder notfalls zu Hause bleiben.

Heinsberg. Bei vielen Eltern steigt seit Tagen die Sorge, dass sich ihre Kinder mit dem Coronavirus infizieren könnten. In einzelnen Bundesländern wie Bayern und das Saarland sind bereits Schulen geschlossen worden. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen, worauf Eltern im Umgang mit dem Coronavirus achten sollten:

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Wann sollten Eltern das Gesundheitsamt oder einen Arzt kontaktieren?

“Personen, die – unabhängig von einer Reise – einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden” – das empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI).

Liege der Verdacht vor, dass sich das Kind mit dem Coronavirus angesteckt habe, sollte zunächst der Arzt angerufen werden, rät zudem das Bundesgesundheitsministerium. Dieser bespreche dann das weitere Vorgehen mit den Eltern.

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Alle, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten Menschenmassen vorerst weitgehend meiden und – wenn möglich – zu Hause bleiben. Bei Symptomen sollte ein Arzt kontaktiert werden. Dabei sollte unbedingt auf die Reise hingewiesen werden.

Dürfen Eltern der Arbeit fernbleiben, weil Schule und Kindergärten geschlossen sind?

Wenn Kindergärten oder Schulen als Vorsichtsmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus geschlossen bleiben, können Arbeitnehmer notfalls für die Kinderbetreuung daheim bleiben. Ob sie in dieser Zeit aber auch weiter ihr Gehalt bekommen, hängt davon ab, ob wirklich keine andere Betreuung möglich war, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besagt, dass, wer ohne eigenes Verschulden und aus einem persönlichen Grund verhindert ist und nicht zur Arbeit kommen kann, trotzdem weiter Gehalt bekommt.

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Die erste Maßnahme sollte in einem solchen Fall aber immer sein, mit dem Arbeitgeber gemeinsam eine Lösung zu finden und etwa Überstunden abzubauen, im Homeoffice zu arbeiten oder Urlaub zu nehmen.

Müssen Eltern zu Hause bleiben, wenn in der Kita oder Schule ihres Kindes ein Coronavirus-Verdacht besteht?

“Über mögliche Quarantänemaßnahmen entscheiden die jeweils zuständigen Gesundheitsämter im Einzelfall”, sagt das Bundesgesundheitsministerium. Alle Personen, die in Kontakt mit einem Infizierten standen, würden befragt werden, “um das individuelle Risiko zu erheben und Maßnahmen festzulegen”.

Welche Symptome werden durch das Coronavirus ausgelöst?

Die Symptome des Coronavirus ähneln stark denen einer Grippe. Am häufigsten treten auf:

  • Husten,
  • Schnupfen,
  • Halskratzen,
  • Fieber

Aber: “Wir empfehlen der Bevölkerung, nicht hinter jedem Husten eine Corona-Infektion zu vermuten”, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. “Dass sie aber ihren Hausarzt anrufen und die Behandlung abklären, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Reisen in Gebiete, in denen Infektionen vorgekommen sind, Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln.”

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Wie kann man sich vor dem Coronavirus schützen?

Um die Kinder und sich selbst vor dem Coronavirus zu schützen, ist eine gute Hygiene wichtig. Die Hände sollten regelmäßig mindestens 20 Sekunden mit Seife gewaschen werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt, sich die Hände vor jeder Mahlzeit sowie immer nach dem Nachhausekommen, dem Toilettengang, dem Naseputzen und dem Kontakt mit Tieren und Abfällen zu reinigen.

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Laura Beigel mit dpa





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