Maskenstreit: Worauf wurden die Schutzmasken getestet – und worauf nicht?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf der Regierungsbank bei der Debatte zum Thema Aktuelle Stunde.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf der Regierungsbank bei der Debatte zum Thema Aktuelle Stunde.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll geplant haben, nicht streng geprüfte Masken an Pflegeheime zu verschicken. Auch Obdachlose und Menschen mit Behinderungen sollten solche Masken erhalten. Der Minister hingegen behauptet: Die Masken hätten den Anforderungen des Infektionsschutzes genügt. Doch was genau wurde dabei getestet?

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FFP2-Masken mit europäischem CE-Prüfsiegel müssen sehr hohe Sicherheitsansprüche erfüllen. So müssen sie mindestens 94 % der Partikel aus der Atemluft filtern. Empfohlen wird ihr Einsatz zum Beispiel für medizinisches Personal, das beim Kontakt mit Patienten einem großen Infektionsrisiko ausgesetzt ist. So können etwa beim Intubieren von Covid-19-Patienten viele virushaltige Aerosolpartikel freigesetzt werden. Auch Personen mit einem hohen Risiko für schwere Verläufe können FFP2-Masken besondere Sicherheit bieten. In jedem Fall soll das CE-Prüfsiegel den Trägern der Masken eine gute Schutzwirkung garantieren.

Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte das Gesundheitsministerium (BMG) größere Mengen von partikelfiltrierenden Masken in China eingekauft. Diese wurden nicht in der EU zertifiziert, es war also nicht sicher, dass sie den europäischen Standard für FFP2-Masken erfüllen. Das BMG begründete die Käufe damit, dass nicht genügend Masken auf dem europäischen Markt verfügbar waren. Die EU-Kommission hatte deshalb sogar zu Ankäufen aus dem nicht europäischen Ausland geraten.

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Überprüfung der Filterleistung nach 20 Minuten für BMG „nicht relevant“

Wegen des Mangels konnten die nicht zertifizierten Masken aus dem Ausland in Deutschland eine Sonderzulassung erhalten, wenn sie vom TÜV nachgetestet wurden und zwar in einem beschleunigten Verfahren und bei geringeren Anforderungen. So wurden FFP2-Masken ursprünglich für den Einsatz in der Industrie entwickelt: Sie müssen deshalb auch fettlösliche Partikel filtern, die bei der Arbeit mit Farben und Lacken entstehen können.

Masken aus dem Ausland, die nur zum Schutz vor Corona eingesetzt werden sollten, wurden auch dann zugelassen, wenn sie nur wasserlösliche Partikel filtern. Mit solchen Feuchtigkeitspartikeln kann das Virus übertragen werden.

Wie der „Spiegel“ in der vergangenen Woche berichtete und das Ministerium inzwischen bestätigte, wurde bei den vom BMG beschafften Masken noch auf zwei weitere, ursprünglich vorgesehene Prüfkriterien verzichtet. Eines war die Temperaturbeständigkeit: So wurde nicht mehr getestet, wie sich die Beschaffenheit der Maske verändert, wenn sie 24 Stunden lang 70 Grad ausgesetzt ist.

Ebenfalls nicht kontrolliert wurde, wie sich die Filterleistung der Masken verändert, wenn sie 20 Minuten lang getragen wurden. In einer Stellungnahme des Ministeriums vom vergangenen Wochenende heißt es, nach Auffassung des BMG seien diese Prüfschritte „für den Infektionsschutz nicht relevant“.

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Das Ministerium bestätigt auch, dass es auf diese Weise geprüfte Masken an Gemeinschaftseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Obdachlose verteilen wollte. Es sieht darin aber keine Fahrlässigkeit: „Die Schutzmasken, die seitens des BMG zur Verteilung an Gemeinschaftseinrichtungen vorgeschlagen wurden, erfüllen nachweislich die Anforderungen des Infektionsschutzes“, heißt es in der Stellungnahme. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das für die Verteilung an die Unterkünfte zuständig gewesen wäre, sah es aber offenbar anders. Es hatte eine Nachprüfung der Masken gefordert, die dem Gesundheitsministerium dann wiederum zu aufwendig war.

Offene Fragen zur Qualität der Masken

Offene Fragen gibt es auch zur Qualität der Masken, die das BMG auf eigene Faust bereits verteilt hatte. Laut einem Bericht der „Zeit“ verschickte der Bund zwischen dem 10. November 2020 und dem 31. Januar 2021 etwa 96 Millionen Masken an Pflegeheime und andere Einrichtungen, die FFP2-Masken ähnelten, denen aber Nachweise zur Qualitätsprüfung fehlten. Auch hierbei dürfte es sich also um Ware aus dem Ausland gehandelt haben. In einigen Fällen soll ein Schreiben beigelegen haben, die Masken seien nur für den Notfall gedacht. In anderen soll gestanden haben, es handele sich um „geprüfte Schutzmasken“ die „eine gute Schutzwirkung hätten“.

In Tests hätten diese jedoch versagt. So hatte die „Zeit“ Masken in einem Labor überprüfen lassen, die vom BMG an hessische Altenheime geliefert worden waren. In Tests ließen die Masken demnach 44 Prozent von Partikeln durch, bei FFP2-Masken wären nur 6 Prozent erlaubt. Allerdings wurde bei den Tests offenbar mit öligen Partikeln gearbeitet – auf eine solche Schutzwirkung war ja bei den Sonderzulassungen begründet verzichtet worden.

Zweifel am Prüfverfahren

Zweifel an dem verkürzten Prüfverfahren des BMG bleiben dennoch bestehen. So wurde im „Spiegel“-Bericht auch auf Masken der chinesischen Firma Yi Cheng verwiesen. Die EU-Kontrollbehörden hatten im Frühjahr 2020 bemängelt, die Filterleistung dieser Masken sei so unzureichend, dass sie ein Sicherheitsrisiko darstelle. Als das BMG sie mit seinem verkürzten Verfahren überprüfen ließ, hatte die Maske den Test aber trotzdem bestanden, wie der „Spiegel“ berichtet.

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Das BMG soll noch über Masken ohne EU-Siegel im Wert von einer Milliarde Euro verfügen. Diese sollen nun nicht mehr weiter verteilt, sondern vorläufig als Notreserve eingelagert und womöglich nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums vernichtet werden.

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