Widerstand gegen Maskenpflicht an Schulen in NRW: Atteste als Freifahrtschein?
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Gegen die Maskenpflicht an Schulen in Nordrhein-Westfalen formiert sich zunehmend Widerstand.
© Quelle: Guido Kirchner/dpa
Seitdem die Schulen ihren Regelbetrieb wiederaufgenommen haben, gilt in vielen Bundesländern eine Maskenpflicht für Schüler. Diese erstreckt sich in der Regel nur auf das Gebäude, den Schulhof und die Wege ins Klassenzimmer, doch einige Bundesländer haben striktere Auflagen. In Nordrhein-Westfalen müssen Schüler an weiterführenden und berufsbildenden Schulen die Masken auch während des Unterrichts tragen – was seitens vieler Eltern zu Unverständnis und Widerstand führt.
Unterstützung bekommen sie dabei von Ärzten, die selbst an der Schutzwirkung und dem Sinn einer Maskenpflicht zweifeln. Sie sollen die Schüler per Attest von der Maskenpflicht befreien. Ein medizinischer Grund liegt dabei jedoch in den wenigsten Fällen vor.
Foren und Petitionen: Eltern formieren Widerstand
Die Mehrheit der Eltern, die eine Maskenpflicht im Unterricht grundsätzlich ablehnen, ist um die Gesundheit ihrer Kinder besorgt. So befürchtet etwa Miriam Schmitz aus Willich in Nordrhein-Westfalen, die eine Petition zur Abschaffung der Maskenpflicht im Unterricht ins Leben gerufen hat, dass die Kinder infolge der Maßnahme unter “Atemnot, Schwindel und Kopfschmerzen sowie einer verminderten Konzentrationsfähigkeit” leiden könnten. Auch Brillenträger oder hörgeschädigte Schüler könnten durch die Maskenpflicht Nachteile erfahren, schreibt Schmitz.
Mehr als 37.000 Unterstützer hat die Petition bereits gefunden, gut 31.000 davon kommen aus Nordrhein-Westfalen. Doch auch in den sozialen Netzwerken werden Wege, wie die Maskenpflicht am besten zu umgehen ist, angeregt diskutiert. Wie die “Rheinische Post” berichtete, gab es bereits am ersten Schultag mehrere Klagen gegen die in Nordrhein-Westfalen geltende Maskenpflicht für Schüler, mit denen sich das Oberverwaltungsgericht Münster befassen musste.
Ärzte stellen medizinisch unbegründete Atteste aus
Besorgte Eltern, die einen einfacheren und schnelleren Weg nehmen wollen, finden im Netz zahlreiche Hinweise auf Ärzte, die in einem solchen Fall bereitwillig Atteste ausstellen. In einschlägigen Telegram-Gruppen wie “ElternStehenAuf NRW” tauschen Eltern Erfahrungsberichte darüber aus, bei welchen Ärzten sie mit ihrem Anliegen Erfolg hatten, berichten N-TV und der “Kölner Express”.
Dabei werde immer wieder der Verein der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) genannt, in dessen Unterstützungsregister zahlreiche Ärzte aufgeführt sind, die eine Antimaskenhaltung unterstützen. Der MWGFD habe sich in der Kritik an den überzogenen Corona-Beschränkungen zusammengefunden, heißt es auf der Website. Im Register lassen sich die Unterstützer nach Postleitzahl suchen, neben dem Namen ist auch der jeweilige Beruf aufgeführt. So dürfte es für Maskenverweigerer nicht schwer sein, einen Arzt zu finden, der diese Haltung unterstützt.
Schulen können nur begrenzt Maßnahmen ergreifen
Auch der Kinderärztin Christiane Thiele aus Viersen ist aufgefallen, dass derzeit viele Eltern in der Praxis nach einem Attest fragen, um ihre Kinder von der Maskenpflicht in der Schule zu entbinden. Die meisten dieser Anfragen lehne sie jedoch ab, sagte Thiele gegenüber dem WDR. Ihrer Ansicht nach gäbe es nur wenige medizinische Gründe, die die Ausstellung eines Attests rechtfertigen würden. Schließlich ist die Ausstellung von unbegründeten Attesten nicht ungefährlich. Im schlimmsten Fall droht den Ärzten der Entzug ihrer Zulassung.
Die Schulen wissen um die erschwerten Unterrichtsbedingungen durch die Maskenpflicht. Aus diesem Grund habe das nordrhein-westfälische Schulministerium die Schulen auch aufgefordert, den Schülern regelmäßige “Maskenpausen” zu gewähren, wie der WDR berichtete. Wie diese konkret aussähen, sei den einzelnen Schulen überlassen.
Aber welche Maßnahmen können Schulen nun ergreifen, wenn sich einzelne Schüler absichtlich nicht an die geltenden Regeln halten? Im Grunde können die Schulleitungen nur erzieherische Maßnahmen, wie etwa gesonderte Abstandsregeln oder den Ausschluss vom Unterricht, anordnen, erklärte Schulstaatssekretär Mathias Richter gegenüber dem WDR. Bußgelder, wie sie etwa bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln erhoben werden, seien in den Schulen jedoch nicht durchsetzbar.