Wenn die Liebe endet: Was Sie über den Ablauf einer Scheidung wissen müssen
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Bei einer Scheidung spielen neben Gefühlen auch viele bürokratische Themen eine Rolle.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-t
142.800 Paare ließen laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2021 ihre Ehe scheiden. Im Schnitt waren sie dann 14,5 Jahre verheiratet. Eine Scheidung ist emotional – aber auch ein ziemlicher bürokratischer Aufwand. Worauf sollten Sie in den Phasen einer Scheidung achten?
1. Die Ehekrise
Den meisten Scheidungen geht eine Ehekrise voraus oder zumindest eine Phase, in der ein Ehegatte an der Beziehung zweifelt. Steht für Sie und Ihre Partnerperson fest, dass die Beziehung nicht mehr zu retten ist? Haben Sie alle Möglichkeiten wie Psychotherapie oder Eheberatung ausgeschöpft? Wenn Sie sicher sind, dass Sie sich trennen wollen, rät die Rechtsanwältin Ruth Bohnenkamp nach Möglichkeit dazu, nicht überstürzt zu handeln. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Gewalt in der Beziehung, sollten Sie aber natürlich so schnell wie möglich einen sicheren Ort aufsuchen.
Jede Beziehung ist einzigartig und damit auch jede Trennung und Scheidung. Um mehr über Ihre individuelle Situation zu erfahren, können Ihnen in dieser Phase Ratgeber zu Trennung und Scheidung helfen. Auch die Beratungsstelle Pro Familia, kirchliche Träger wie die Caritas oder der Sozialdienst in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis oder andere staatliche Stellen bieten juristische Beratung bei Trennung und Scheidungen an.
Diese können Ihnen dabei helfen, sich für die folgende Zeit zu wappnen – vor allem, falls Sie über einzelne Punkte der Trennung und Scheidung mit Ihrer Partnerperson streiten. Vor allem über finanzielle Fragen sollten Sie sich in dieser Phase Gedanken machen:
- Wie sieht Ihre Einkommens- und Vermögenssituation aus?
- Wer wird im Fall einer Trennung ausziehen?
- Wo kommen Kinder oder Haustiere unter?
- Wie sieht es mit Unterhalt aus?
- Wie wirkt sich die Trennung auf Erbfragen aus?
- Was muss ich beim Finanzamt angeben?
- Wer zahlt Versicherungsbeiträge?
2. Die Trennung
Um sich scheiden zu lassen, ist eine Trennung notwendig. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). „Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist“, heißt es dort wörtlich. Dass eine Ehe gescheitert ist, wird angenommen, wenn die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und wenn beide die Scheidung wollen: Einer von beiden stellt also den Scheidungsantrag und der sogenannte Antragsgegner stimmt der Scheidung zu. Ohne das Einverständnis der zweiten Person kann ein Gericht erst nach insgesamt drei Trennungsjahren die Ehe scheiden.
In der Trennungsphase sollten die Eheleute möglichst gemeinsam besprechen, wie sie ab jetzt leben und haushalten wollen. Denn eine Trennung kann ziemlich schnell sehr teuer werden: Meist zieht eine der beiden Personen aus dem gemeinsamen Zuhause aus, wodurch höhere Wohnkosten anfallen. Außerdem hat häufig derjenige Ehepartner, der weniger verdient, im Trennungsjahr Anspruch auf Unterhalt – und auch Unterhalt für gemeinsame Kinder sowie das Sorge- und Besuchsrecht müssen Sie klären. Auch Raten für große Anschaffungen, die möglicherweise nur eine Person weiterhin nutzt, müssen Sie in dieser Phase regeln.
Dass eine Person auszieht, ist übrigens nicht zwingend notwendig, um als getrennt zu gelten. Wichtig ist, dass im rechtlichen Sinne eine „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgt. Das heißt: Die sexuelle Gemeinschaft, der gemeinsame Haushalt und die Wirtschaftsgemeinschaft müssen Sie aufgeben – das kann aber auch in einem gemeinsamen Haus gegeben sein, wenn Sie Ihre Zimmer entsprechend aufteilen. Gemeinsame Kinobesuche, Ausflüge oder Urlaube sollten dann aber nicht mehr stattfinden.
In der Trennungsphase sind (kurzzeitige) Versöhnungen nicht selten. Dauert die Versöhnungsphase länger als drei bis vier Monate an, bis Sie sich erneut trennen, beginnt auch das Trennungsjahr von Neuem. Bei kürzerer Versöhnung etwa über zwei Wochen läuft das Trennungsjahr aber ab dem Zeitpunkt der ersten Trennung weiter.
Denken Sie bei einem Auszug daran, dass Sie wichtige Dokumente wie Ihre Ausweispapiere, Geburts- und Heiratsurkunde, Arbeitsunterlagen, Sparbücher, Versicherungsunterlagen, Zeugnisse und Kontoauszüge sowie die Unterlagen für eventuelle Kinder bei sich haben. Auch weitere Unterlagen wie Stammbuch, Grundbuchauszüge oder Mietverträge können für den Scheidungsprozess wichtig werden.
„Lassen Sie nichts zurück, woran Ihr Herz hängt“, schreibt die Rechtsanwältin Ruth Bohnenkamp außerdem in ihrem Ratgeber „Rechte kennen und wahrnehmen – Hilfe bei Trennung und Scheidung“. Denn: Persönliche Sachen wie alte Fotoalben werden manchmal der anderen Person vorenthalten, wenn es zum Streit über Trennungs- und Scheidungsfragen kommt. Sie werden dann zum Druckmittel oder im schlimmsten Fall in einem Racheakt zerstört.
Besonders wichtig ist, dass Sie den genauen Zeitpunkt der Trennung festhalten, am besten vor Zeugen. Sie können beispielsweise Ihre Trennungsabsicht inklusive Trennungsdatum Ihrem Bald-Ex‑Partner schriftlich mitteilen und per Einschreiben verschicken. Bewahren Sie im Zweifel alle Unterlagen auf, die belegen, dass Sie getrennt leben. Trennen Sie außerdem Ihre Finanzen: Eröffnen Sie Ihr eigenes Konto oder sorgen Sie dafür, dass Ihr Expartner oder Ihre Expartnerin kein Zugriff mehr auf Ihr Konto hat.
Auch Erbfragen sollten Sie rechtzeitig klären. „Bevor die Scheidung rechtskräftig ist, ist der jeweilige andere Partner erbberechtigt – und hat auch bei einem Testament einen Pflichtteilsanspruch“, so Viola Lachenmann, Fachanwältin für Familienrecht. „Das kann nur durch notarielle Vereinbarung geändert werden.“
3. Der Scheidungsantrag
Um eine Ehe scheiden zu lassen, ist neben dem Trennungsjahr auch ein Scheidungsantrag notwendig. Bei einer Scheidung gilt der sogenannte Anwaltszwang: Nur ein Anwalt oder eine Anwältin kann den Scheidungsantrag vor Gericht stellen. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, weil der andere Ehepartner zustimmt, und wenn es keine Streitigkeiten gibt, reicht es, wenn nur eine Person dafür einen Anwalt beauftragt.
Sind allerdings noch Streitpunkte offen, sollten beide Eheleute definitiv einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten. Lassen Sie sich am besten so früh wie möglich beraten, ob das für Sie sinnvoll ist. „Sind zusätzlich zur Scheidung Vermögen, Unterhalt, Hausrat und Immobilienverteilung zu regeln, sollten die Partner sich überlegen, ob sie nicht eine notarielle Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung schließen möchten“, sagt Lachenmann. Damit könne man emotionsreiche Themen aus dem Scheidungsverfahren schon vorher regeln lassen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Pauschal lässt sich nicht sagen, wie lange ein Scheidungsprozess insgesamt dauert. Wurde vor der Heirat ein Ehevertrag geschlossen, können allerdings einige mögliche Streitpunkte bereits geregelt worden sein. Das zieht die Scheidung nicht unnötig in die Länge. Erheblich für eine Scheidung ist ein Trennungsjahr. Das ist Voraussetzung dafür, dass der Scheidungsantrag bewilligt werden kann. Sollte es keine langwierigen Streitigkeiten geben und stimmen beide der Scheidung zu, dauert es nach dem Trennungsjahr vom Scheidungsantrag bis zum finalen Beschluss der Scheidung noch einmal etwa vier bis sechs Monate. Anders sieht es aus, wenn die zweite Person dem Scheidungsantrag nicht zustimmt: Dann kann ein Gericht nach insgesamt drei Trennungsjahren die Ehe ohne das Einverständnis der zweiten Person scheiden. Auch Rechtsstreite, zum Beispiel um Geld, können eine Scheidung in die Länge ziehen.
Der Zeitpunkt, zu dem Sie den Scheidungsantrag stellen, ist für zwei Dinge wichtig: den sogenannten Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich. Meist haben beide Partner bei der Scheidung mehr Vermögen als zum Zeitpunkt ihrer Heirat. Dieser in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn soll nach der Scheidung gleichmäßig auf beide Ex-Eheleute verteilt werden, sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, der eine andere Regelung enthält. Der Tag, an dem das Gericht dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin den Scheidungsantrag zustellt, ist für den Zugewinnausgleich immer der Stichtag für die Ermittlung des Endvermögens.
Durch den Versorgungsausgleich sollen zum Beispiel auch Rentenansprüche aus der Ehe gleichmäßig aufgeteilt werden. Sowohl Versorgungs- als auch Zugewinnausgleich berechnet das Gericht im Zuge des Scheidungsverfahrens. Für den Versorgungsausgleich wird immer der letzte Tag des Monats als Enddatum angesetzt, vor dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde. Kommt der Scheidungsantrag am 11. April per Post, ist also der 31. März Endstichtag für den Versorgungsausgleich.
Wann der richtige Zeitpunkt dafür ist, den Scheidungsantrag zu stellen, kann man laut der Familienrechtlerin Viola Lachenmann nicht generell beantworten. Grundsätzlich sollte das Trennungsjahr abgelaufen sein, allerdings könne man den Antrag auch ein bis zwei Monate vorher einreichen, weil die Berechnung des Versorgungsausgleichs in der Regel mindestens drei Monate dauere. Wer mehr verdient, sollte so schnell wie möglich die Scheidung einreichen, „um den Partner nicht länger am Versorgungsausgleich teilhaben zu lassen“, sagt Lachenmann.
Unter Umständen kann es aber attraktiv sein, die Scheidung so lange wie möglich hinauszuzögern, um so länger an den Rentenansprüchen des Partners teilzuhaben. „Wenn man Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, sollte man besser warten, bis das Trennungsjahr abgelaufen ist“, so Lachenmann, weil das Familiengericht auch prüfen muss, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Auch zum Jahresende sei es wegen der steuerlichen Änderungen unter Umständen besser, bis zum Januar mit dem Antrag zu warten.
„Eine Ehefrau sollte sich gut überlegen, den Scheidungsantrag früher als nötig zu stellen, wenn sie Trennungsunterhalt bekommt“, nennt Lachenmann als Beispiel. Denn der Trennungsunterhalt ist ihr sicher, während ihr der nacheheliche Unterhalt möglicherweise nicht oder nur noch wenige Jahre zugesprochen wird.
4. Die Scheidung
Wie schnell und unkompliziert eine Scheidung verläuft, ist auch von den Ex-Eheleuten abhängig. Wenn sie es schaffen, möglichst viele Fragen zu Hausrat oder finanziellen Angelegenheiten wie Unterhalt untereinander zu klären, können sie lange Rechtsstreite vermeiden. Auch Anwaltskosten sparen sie so.
Einige Anwälte werben übrigens mit einer sogenannten Onlinescheidung – der Begriff kann aber irreführend sein: Meist finden dabei lediglich die Gespräche über Einzelheiten zum Scheidungsantrag und zu Scheidungsfolgen online statt. Denn zur mündlichen Verhandlung ihres Scheidungsantrags im Gericht müssen in der Regel beide Eheleute persönlich erscheinen. Ausnahmen sind möglich, brauchen allerdings einen wichtigen Grund. In der Corona-Zeit wurde immer wieder von dieser Regel abgewichen – und auch wenn die Anfahrtswege unverhältnismäßig weit sind, verzichten einige Richterinnen und Richter auf die persönliche Vorladung.
Wie viel kostet eine Scheidung pro Person?
Laut Viola Lachenmann, Fachanwältin für Familienrecht, ist es schwierig, allgemeine Angaben zu den Kosten einer Scheidung zu machen. „Die Fälle sind zu unterschiedlich.“ Die Kosten eines Scheidungsverfahrens können stark variieren, weil Gerichts- und Anwaltsgebühren vom „Gegenstandswert“ der Scheidung abhängen. Dieser berechnet sich aus dem zusammengerechneten dreifachen Nettoeinkommen der Partner. Hinzukommen eventuell Vermögen oder Kosten für weitere familienrechtliche Angelegenheiten im Scheidungsprozess wie Zugewinn oder Unterhalt (sogenannte „Folgesachen“). „Bei einem Gegenstandwert von 9000 Euro fallen für einen Anwalt Gebühren in Höhe von 1600 Euro an – zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von 490 Euro. Hierzu gibt es im Netz Prozesskostenrechner“, so Lachenmann.
Achtung: Die Scheidung ist nicht automatisch mit dem vollzogenen Gerichtstermin rechtskräftig. Das ist nur dann der Fall, wenn beide Eheleute im Scheidungstermin per Antrag auf Rechtsmittel verzichtet haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass beide Eheleute einen eigenen Anwalt haben.
Wird nur einer der Eheleute durch einen Anwalt vertreten, bleibt ab der Zustellung des Scheidungsurteils den Beteiligten ein Monat Zeit, um das Urteil gegebenenfalls anzufechten. Passiert dies nicht, wird die Scheidung nach Ablauf der Frist rechtskräftig. Dass das Scheidungsurteil zugestellt wird, kann je nach Gericht bis zu sechs Wochen dauern.
Nach der Scheidung ändern sich Erbfolge, steuerliche Fragen und eventuell können Sie auch Ihren Namen ändern. Sie sollten unbedingt prüfen, ob Ihnen nach der Scheidung Unterhalt zusteht. Außerdem sollten Sie sich um Ihre Krankenversicherung kümmern, wenn Sie vor Ihrer Scheidung über Ihren Partner oder Ihre Partnerin mitversichert waren.
Wir haben diesen Artikel am 20.01.2023 korrigiert.