Isernhagen

Anwohner sind zu Grünschnitt verpflichtet

Freie Wege für Radfahrer, Fußgänger und Autos: Grundstückseigentümer müssen ihre Hecken stutzen.

Freie Wege für Radfahrer, Fußgänger und Autos: Grundstückseigentümer müssen ihre Hecken stutzen.

Isernhagen/Burgwedel/Wedemark. Viele Grundstückseigentümer sind in diesen Wochen verunsichert. Die Hecken wuchern, aber in ihren Zweigen könnten ja Vögel nisten, die gesetzlichen Schutz genießen. Oder etwa nicht? Der Burgwedeler Jörg Neumann ist einer von vielen, die in diesem Zwiespalt nicht mehr ganz durchblicken. Seine Eltern haben eine behördliche Aufforderung bekommen, zur Heckenschere zu greifen. "Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet  einen Heckenschnitt zwischen dem 1. März und 30. September. Welche Anordnung darf ein Hausbesitzer missachten?", fragt er - rhetorisch.

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"Gerade im Sommer und in der Wachstumsphase treten immer wieder Probleme mit überhängenden Pflanzen auf", weiß Svenja Theunert von der Gemeinde Isernhagen. In vielen Straßen verdeckten wuchernde Hecken und Bäume Verkehrsschilder, amtliche Hinweistafeln oder Laternen. Oder sie ragten so weit auf Gehwege und Straßen, dass Fußgänger und Autofahrer behindert werden. "Bei einer solchen Gefährdung sind die Anwohner in der Pflicht", erklärt Theunert. Das ist im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) geregelt.  Überhängende Äste und Zweige müssen zurück geschnitten werden. Über Gehwegen sollten 2,50 Meter freigehalten werden, über Straßen ist sogar eine Höhe von 4,50 Meter vorgeschrieben, nennt Theunert als Richtwert. Grundstücksbesitzer, die nach mehrmaliger Aufforderung durch das Ordnungsamt nicht reagieren, müssen damit rechnen, dass die Gemeinde das Grün auf ihre Kosten stutzt.

Ähnlich verfahren die Gemeinde Wedemark und die Stadt Burgwedel: "Betroffene Anwohner werden zunächst durch ein rosafarbenes Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass ihr Grün den Verkehr behindert", sagt Burgwedels Stadtsprecherin Michaela Seidel. Wer innerhalb von 14 Tagen nicht reagiert, wird erneut aufgefordert, tätig zu werden. "Wenn die Hecke nach zwei Wochen immer noch nicht beschnitten wurde, rücken die Mitarbeiter des Bauhofs auf Kosten des Eigentümers an", erklärt Seidel. Wer unsicher ist, ob und wie er seine Pflanzen beschneiden muss, solle sich direkt ans Rathaus wenden, rät sie.

In der Wedemark werde an den öffentlichen Rad- und Gehwegen auf Grund der Brut- und Setzzeit grundsätzlich erst jeweils nach dem 15. Juli ein Mähdurchgang durchgeführt, sagt Sprecher Hinrich Burmeister. Private Grundstücksbesitzer müssten sich aber den ganzen Sommer über um einen Rückschnitt ihrer Hecken und Bäume kümmern.

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Trotz Brut- und Setzzeit und Bundesnaturschutzgesetz sei ein Formschnitt für  Hecken gestattet, wenn die Äste in den Verkehrsraum hineinragen und ihn dadurch behindern, sagt auch Horst Hagenberg vom Nabu Isernhagen und Burgwedel. Den Naturschutz sollten Grundstücksbesitzer dabei aber immer im Hinterkopf behalten, rät er.

Wer hilft bei Unsicherheiten?

Muss die Hecke beschnitten werden? Behindern Äste den Verkehr? Wer sich beim Grünschnitt unsicher ist, kann die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus kontaktieren. "Dann kommen wir vorbei und schauen uns das Grundstück an", sagt Michaela Seidel von der Stadt Burgwedel. Hier ist das Rathaus zu den Öffnungszeiten unter Telefon (05139) 89730 zu erreichen. In Isernhagen steht Frank Schwarze von der Ordnungsabteilung unter Telefon (0511) 6153181 für die Fragen der Anwohner bereit. In der Wedemark sind  Andreas Junga, Telefon (05130) 581251, sowie Fritz Schnehage, (05130) 581215 Ansprechpartner.

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