Autodieb zu fünf Jahren Haft verurteilt
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Sergey G. (l.) wurde von Anwalt Viktor Schulz verteidigt – doch seine Verurteilung konnte dieser nicht abwenden.
© Quelle: Clemens Heidrich
Hannover. Ein Autoknacker ist am Dienstag vom Landgericht Hannover nach nur zwei Verhandlungstagen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die 3. Große Strafkammer sprach den 35-jährigen Sergey G. wegen Diebstahls, Hehlerei und Urkundenfälschung schuldig. Die Vorsitzende Richterin Renata Bürgel bescheinigte dem Mann aus Kasachstan, der mit mindestens einem Mittäter unterwegs war, eine hohe kriminelle Energie. Dass das Urteil so schnell gesprochen wurde, war in einem mit einem Deal verbundenen Geständnis begründet. G. hatte zugegeben, in der Südstadt und in Langenhagen japanische SUV geknackt und weiterverkauft zu haben. Dabei überwanden die Täter die Keyless-Go-Systeme der Fahrzeuge mittels funktechnischer Hilfsmittel. Außerdem bezog die Kammer weitere vier Verurteilungen aus anderen Verfahren in den Schuldspruch ein.
Schadenssumme von 175.600 Euro
Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 175.600 Euro an. Das ist die Schadenssumme, die durch den Diebstahl diverser Autos zusammenkam. Zwei Fahrzeuge konnten sichergestellt werden, doch ansonsten ist bei Sergey G. kaum etwas zu holen. Die Besitzer der gestohlenen SUV dürften ihren Schaden von der Versicherung erstattet bekommen, doch gelackmeiert sind Käufer, die ihren Gebrauchtwagen wieder zurückgeben müssen. Wer Diebesgut – auch gutgläubig –erwirbt, hat kein Recht, dies bei einer Aufdeckung der Hintergründe des Kaufs behalten zu dürfen.
Von Michael Zgoll