Hagenburg

Bescheid für Wegebau erwartet

An der Schierstraße soll ein kombinierter Fuß- und Radweg in Richtung der Hagenburger Ortsmitte entstehen.

An der Schierstraße soll ein kombinierter Fuß- und Radweg in Richtung der Hagenburger Ortsmitte entstehen.

Hagenburg. Das Neubaugebiet „Am Hopfengarten“ soll besser mit der Mitte des Fleckens Hagenburg verbunden werden. Dazu soll demnächst der Bau eines kombinierten Fuß- und Radweges erfolgen. Dafür ist aber noch eine Voraussetzung zu erfüllen.

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Man warte auf die beantragten Fördergelder, mit denen der Verkehrsweg bis hin zur Kreuzung Schierstraße/Twegte/Lange Straße bezuschusst werden soll, erklärt Hagenburgs Gemeindedirektor Jörn Wedemeier: „Wir hoffen auf den baldigen Erhalt des Förderbescheides. Ich gehe davon aus, dass er gegen Ostern kommt.“

Im Falle einer finanziellen Unterstützung würde Hagenburg 70 Prozent der damit verbundenen Ausgaben erhalten. Bei Gesamtkosten in Höhe von rund 180 000 Euro wären das 130 000 Euro. Der Weg ist rund 250 Meter lang und verläuft bis zur Querungshilfe kurz vor der Kreuzung.

Während auf der gegenüberliegenden Seite, also in Richtung Auhagen, bereits ein kombinierter Weg vorhanden ist, sei die Lage Richtung Ortsmitte derzeit problematisch. „Alle Wege, die aus dem Baugebiet herausführen, enden derzeit auf der stark befahrenen Schierstraße. Mit dem geplanten kombinierten Weg für Fußgänger und Radfahrer hätten wir dann eine vernünftige und wenig gefahrvolle Anbindung.“ Die Maßnahme komme der örtlichen Bevölkerung zu Gute: „Die Leute sollen da vernünftig gehen können.“

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Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden stellt das Land Niedersachsen finanzielle Unterstützungen auf der Grundlage des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) bereit. Diese Finanzhilfen sollen helfen, die Infrastruktur in den Regionen zu verbessern. Hierzu gewährt das Land nach Prüfung kommunalen Trägern wie Gemeinden und Landkreisen Finanzhilfen bis zu 75 Prozent.

Sobald der Bescheid vorliege, könne man auch die Planungen, die bislang nur einen vorläufigen Charakter, etwa zur Schätzung von Kosten, besessen hätten, wieder aufnehmen. Die Planungen, die dann auch Feinheiten einbeziehen, dürften erst dann wieder aufgenommen werden. „Bislang konnten wir nur Vorplanung betreiben. Bei den Schritten, die nun folgen, handelt es sich unter anderem um Tiefbauarbeiten, Grabenverrohrung und Pflasterarbeiten.“ Zudem seien auch Ausschreibungen für Firmen dann möglich.

Von Andreas Ohler

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