Bezirksrat darf Halim-Dener-Platz nicht einklagen
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Diesen Platz wollte der Bezirksrat nach Halim Dener benennen – das Gericht hat das verhindert.
© Quelle: Villegas
Hannover. Der Bezirksrat Linden-Limmer kann einen Halim-Dener-Platz nicht einklagen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Die 1. Kammer sieht keine Grundlage dafür, dass das Stadtteilgremium sein Recht auf die Umbenennung von Straßen und Plätzen in diesem Fall juristisch geltend machen kann. Genau das wollte der Bezirksrat mit seiner Klage erreichen – und durchsetzen, dass eine bisher namenslose Rasenfläche am Velvetplatz in Linden-Nord nach dem kurdischen Aktivisten benannt wird.
Die juristische Auseinandersetzung hat eine lange Vorgeschichte. Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) hatte im vergangenen Sommer das von Grünen, Linken und Piraten getragene Votum des Bezirksrats gekippt, den Lindener Platz nach dem kurdischen Jugendlichen zu benennen, der vor 24 Jahren bei einem Handgemenge mit Polizisten am Steintor erschossen worden war. Er befürchtete, dass ein Halim-Dener-Platz Unfrieden stiften könnte, vor allem bei türkischen Stadtbewohnern. Die Stadtspitze vertritt die Rechtsauffassung, dass der Bezirksrat bei derartigen Entscheidungen das Wohl der gesamten Stadt im Blick haben müsse. Ebenso sieht es die beim niedersächsischen Innenministerium angesiedelte Kommunalaufsicht, die einen Halim-Dener-Platz verboten hatte. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrates hatte diese Entscheidung nochmals mit großer Mehrheit gebilligt.
Der Bezirksrat wiederum sah sein Recht verletzt, Straßen und Plätze in seinem Zuständigkeitsbereich benennen zu dürfen, und strengte die Klage gegen den Erlass der Kommunalaufsicht an. Weil aber strittig war, ob der Bezirksrat überhaupt dazu befugt ist, wollten die Politiker ersatzweise den OB zur Klage verpflichten. Das ist laut Verwaltungsgericht nicht zulässig. Der Bezirksrat müsse die Entscheidung der Kommunalaufsicht und des Verwaltungsausschusses akzeptieren, urteilten die Richter. Damit sei auch entschieden worden, dass der Bezirksrat keinen Anspruch habe, sein Recht auf eine Platzbenennung einzuklagen, erklärt Gerichtssprecher Heiko Leitsch: „Der Klage wurde die Grundlage entzogen.“
Von Juliane Kaune