Karlsruhe

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen IS-Terroristin Safia S.

Die hannoversche Gymnasiastin Safia S. muss ihre sechsjährige Jugendstrafe antreten. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Die hannoversche Gymnasiastin Safia S. muss ihre sechsjährige Jugendstrafe antreten. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Hannover. Gut zwei Jahre nach der Messer-Attacke auf einen Polizisten in Hannover ist das Urteil gegen die jugendliche IS-Sympathisantin Safia S. rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag in Karlsruhe die Revision des Mädchens zurück. Die damalige Gymnasiastin hatte am 26. Februar 2016 in Hannover einen Polizisten bei einer Kontrolle im Hauptbahnhof niedergestochen und schwer verletzt.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte die heute 17-Jährige zu einer sechsjährigen Jugendstrafe wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Dagegen hatte sie Revision eingelegt.

Die obersten deutschen Strafrichter werteten die Attacke - wie das OLG - als unterstützende Handlung für die Terrormiliz Islamischer Staat.

Das OLG hatte gegen die damalige Gymnasiastin und heute 17-jährige Deutsch-Marokkanerin eine sechsjährige Jugendstrafe wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung verhängt. Ein heute 21-jähriger Deutsch-Syrer wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er die geplante Tat nicht angezeigt hatte. Auch seine Revision blieb erfolglos.

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Der BGH folgte im Ergebnis dem OLG. Dieses war davon ausgegangen, dass Safia S. im Auftrag von IS-Mitgliedern handelte. Ermittler sprachen damals von der ersten Tat, die der IS in Deutschland in Auftrag gegeben habe. Ihre Verteidiger hatten auf eine mildere Strafe gehofft und die Tat nicht als Unterstützung des IS gewertet. Nach Meinung der Bundesanwaltschaft hat Safia S. dagegen die Terrormiliz mit der Tat klar unterstützt. Zu den Zielen des IS gehöre es, Unsicherheit zu schüren und durch derartige Anschläge Angst zu verbreiten.

Safia S., Tochter einer strenggläubigen Marokkanerin, hatte sich schon früh radikalisiert. Bereits als Grundschülerin kam sie mit dem Salafistenprediger Pierre Vogel in Kontakt. Dieser präsentierte sie im Videokanal Youtube als „Unsere kleine Schwester im Islam“ beim Rezitieren des Korans. Im Januar 2016 flog sie nach Istanbul, um sich dem IS anzuschließen. Weil ihre Mutter die Pläne durchkreuzte und sie zurückholte, plante sie in Deutschland ein Attentat.

Kurz bevor sie mit einem sechs Zentimeter langen Gemüsemesser in den Hals des 34 Jahre alten Polizisten stach, chattete Safia S. noch mit IS-Leuten und fabrizierte ein Bekennervideo. Dieses wurde jedoch nie ausgestrahlt. Die Terrormiliz hat sich auch nie zu der Tat bekannt. Safia S. hat sich inzwischen bei dem Polizisten entschuldigt.

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Von dpa

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