Die denkmalgeschützten Garagen und Wohnhäuser am Kanonenwall in Bildern
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Zwei Teile einer Denkmalgruppe: Die Wohnhäuser sowie die davor gelegenen Garagen am Kanonenwall 1-5 in der Calenberger Neustadt.
© Quelle: Rainer Surrey
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Angelegt wurden die denkmalgeschützten Garagen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zwischen 1954 und 1956.
© Quelle: Robin Beck
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Die sechs oder neun Stellplätze umfassenden Garagen am Kanonenwall 1-5 stehen allerdings erst seit 2004 als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen unter Denkmalschutz.
© Quelle: Robin Beck
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Erbaut wurden die Denkmale zeitgleich und in Zusammenhang mit den angrenzenden Wohnhäusern nach Entwürfen von Konstanty Gutschow und Walter Klare.
© Quelle: Robin Beck
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Bei den Denkmalen handelt es sich um eingeschossige Garagenbauten mit Satteldach.
© Quelle: Robin Beck
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Charakteristisch für die Bauten sind laut Denkmalschützern die gelben Sichtziegelfassaden und die rote Hohlpfannendeckung.
© Quelle: Robin Beck
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Unter Denkmalschutz stehen die Garagen nach dem Landesamt für Denkmalpflege aufgrund ihrer „städtebauliche Bedeutung von prägendem Einfluss des räumlichen Gefüges einer Schloss-/Guts-/Hof-/Gartenanlage“.
© Quelle: Robin Beck
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Doch nicht nur die Garagen, sondern auch die dahintergelegenen Wohnhäuser an der Adresse Am Kanonenwall 1-5 gehören zur Denkmalgruppe um den Rosmarinhof.
© Quelle: Robin Beck
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Anders als die Garagen davor stehen die Wohnhäuser laut den Denkmalschützern seit knapp 30 Jahren mit ihrer „geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte“ unter Denkmalschutz.
© Quelle: Tim Schaarschmidt
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Die Wohngebäude aus der Mitte der 1950er Jahre werden vom Landesamt für Denkmalpflege als siebengeschossige Bauten „aus hellen, ockerfarbenen Ziegeln“ beschrieben.
© Quelle: Robin Beck