Groß-Buchholz

Eigentümer lassen Köritz-Hof weiterhin verfallen

Das Zweiständerhaus ist im Jahr 1619 erbaut worden.

Das Zweiständerhaus ist im Jahr 1619 erbaut worden.

Groß-Buchholz. Es ist eine endlose und verzwickte Geschichte: Eins der ältesten Häuser Hannovers, ein Zweiständerhaus aus dem Jahr 1619 in Groß-Buchholz, verfällt, ohne dass die Denkmalschutzbehörde eingreift. Oder eingreifen kann? In der jüngsten Sitzung des Bezirksrats Buchholz-Kleefeld beschwerten sich erneut Nachbarn des Köritz-Hofes an der Pinkenburger Straße über die Untätigkeit der beiden Eigentümer und das Nichtstun der Behörden. Eine Architektin beklagte, ihr „blute das Herz“, wenn sie an dem unbewohnten Gebäude, das mitten im Ortskern verrottet, vorbeigehe. Ein anderer Anwohner berichtete, er habe der Verwaltung bereits mehrere Investoren genannt, ohne jemals eine Antwort bekommen zu haben.

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Auch Vertreter aller Fraktionen beschwerten sich, dass seit knapp 30 Jahren über das Problem diskutiert werde, ohne dass etwas geschehen sei. Die Linke forderte erneut die Zwangsenteignung. Die SPD regte an, mal bei anderen Kommunen anzufragen, ob sie taugliche Lösungen in ähnlichen Fällen gefunden haben. Die FDP merkte an, dass die amtlichen Denkmalschützer ansonsten mit Härte eingriffen und Vorgaben durchsetzten – warum nicht beim Köritz-Hof in Groß-Buchholz?

Stadtplanerin Constanze Baron bemühte sich in der Sitzung, den Eindruck der Untätigkeit zu entkräften. Die Fachbehörde habe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Tatsächlich hatte die Denkmalschutzbehörde die beiden Eigentümer, Dieter Köritz, der in Hessen lebt, und seine Nichte, vor etwa drei Jahren aufgefordert, ein Schadensgutachten vorzulegen. Statt der Verfügung nachzukommen, klagten die Besitzer gegen die Festsetzung eines Zwangsgelds vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Nach der Niederlage zogen sie vors Oberverwaltungsgericht, das Anfang 2017 die Anordnung einer Strafzahlung von 3000 Euro und eines Gutachtens für zulässig erklärte.

Das Schadensgutachten, das mittlerweile vorliegt, ergab nach Angaben der Verwaltung zwar keine „akute Gefährdungssituation“ bezüglich der Standsicherheit des Gebäudes. Der Befund ist jedoch Grundlage für einen Maßnahmenplan zur Sicherung des Gebäudes bis Mitte 2019, dessen Umsetzung mittlerweile erneut verweigert wird. „Ohne Mitwirkung des Eigentümers ist die Verwaltung machtlos“, sagte Stadtplanerin Baron. Allerdings versprach sie, demnächst eine weitere Baukontrolle durchzuführen. Zudem sei der Eigentümer von Aha auf die Pflicht zum Winterdienst hingewiesen worden.

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Von Gabi Stief

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