Ex-Mitarbeiter der VHV zeigen Richter an
Hannover. Der Kläger wirft dem Arbeitsrichter vor, dass der Inhalt des schriftlichen Protokolls der Kammersitzung vom 8. Mai nicht mit den Tonbandaufzeichnungen übereinstimmt. Wie der Vereinsvorsitzende Uwe Zimmermann erklärte, werden auf der Tonbandaufzeichnung von 49 Verfahren nur 34 Aktenzeichen genannt; es lägen jedoch mehr als 30 eidesstattliche Versicherungen vor, dass keine 49 Urteile ergangen seien. Der Verein moniert weiter, dass die namentliche Angabe der Parteien auf der Tonbandaufnahme vollständig fehle. Außerdem weigere sich die 7. Kammer des Arbeitsgerichts, dem Verein die Kopie der Aufnahme auszuhändigen.
Darüber hinaus kündigte der Verein Strafanzeigen gegen die Gewerkschaft ver.di an, weil sich ihre Mitglieder falsch beraten fühlten. So soll der zugesagte Rechtschutz für Berufungsverfahren nur für einen ganz bestimmten, von ver.di bestellten Rechtsanwalt gegolten haben, obgleich ver.di-Mitglieder laut Gewerkschaftssatzung freie Rechtsanwaltswahl haben. Auch die von der VHV-Versicherungsgruppe angekündigte Hilfestellung ihrer ehemaligen Beschäftigten durch eine gewerkschaftsnahe Transfergesellschaft habe sich als Flop erwiesen, sagte Zimmermann. Von demselben Unternehmen, das schon 2012 als zweite Wahl abgelehnt worden sei, hätten mehrere Vereinsmitglieder jetzt erneut das Angebot erhalten, dort Computerkurse und Ähnliches zu belegen, um die Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen. „Das hilft den Leuten nicht einen Schritt weiter“, kritisiert Zimmermann.