Gemeinde will Gebühren für Feuerwehreinsätze anheben
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Wenn es kein Notfall ist, kosten Feuerwehreinsätze Geld: Wie viel und in welchen Fällen, das will die Gemeinde Isernhagen jetzt neu festlegen.
© Quelle: dpa/Symbolbild
Isernhagen. Brände, Naturgewalten, Unfälle mit Verletzten: In Notfällen, bei denen es um die Rettung von Menschenleben geht, sind die Einsätze der Feuerwehr unentgeltlich. Das heißt: Wer die Notrufnummer 112 wählt, wird keine Rechnung bekommen. Allerdings gibt es auch zahlreiche Einsatzarten, die unter den Bereich der freiwilligen, gebührenpflichtigen Leistungen fallen. Dazu gehören beispielsweise die vom Baum zu rettende Katze, Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, das Auspumpen eines Kellers nach einem Wasserschaden oder das Entfernen von Eiszapfen an Gebäuden. Welche Einsatzarten alle noch darunter fallen und was sie gegebenenfalls kosten, lässt sich detailliert in der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Isernhagen nachlesen.
Keine Schonfrist für Firmen mit fehlerhafter Brandmeldeanlage
Eben diese soll nun –wenn der Rat zustimmt – geändert werden. Nach der Änderung, die auf der aktuellen Rechtssprechung zu strittigen Abrechnungsfällen und dem neuen Brandschutzgesetz des Landes basieren, sollen unter anderem Fehlalarme immer abgerechnet werden können. Ausgelöste Brandmeldeanlagen in Firmen, obwohl weit und breit kein Feuer in Sicht ist: Diese Einsätze kennen die Isernhagener Feuerwehrleute inzwischen nur zu gut. Bisher musste den Betreibern „grobe Fahrlässigkeit“ nachgewiesen werden, damit die Gemeinde die Einsätze auch in Rechnung stellen konnte. Damit ist bald Schluss: Wenn es nicht brennt, aber die Anlage auslöst und die Feuerwehr kommt, kostet das auch etwas. Das gilt im Übrigen auch für den sogenannten „Unfugalarm“ – wer ohne Grund die Feuerwehr alarmiert, muss so viel zahlen, wie ein tatsächlicher Einsatz gekostet hätte.
Eine weitere Änderung betrifft die Nachbarschaftshilfe der Kommunen: Wenn die Stadt Burgwedel, die keine Drehleiter im eigenen Feuerwehrfuhrpark hat, die Drehleiter der Schwerpunktfeuerwehr Altwarmbüchen anfordert, darf die Gemeinde Isernhagen künftig auch diesen Einsatz mit den Nachbarn abrechnen.
Deutlich höhere Studensätze für Personal und Fuhrpark
Neu in der Satzung sind zudem die Gebühren für die Feuerwehreinsätze – diese sollen deutlich angehoben werden. So kostet die Einsatzstunde pro Person künftig 55 Euro statt bisher 37 Euro. Ein normales Löschfahrzeug schlägt pro Stunde künftig mit 350 Euro statt bisher 190 Euro zu Buche, die Drehleiter kostet 750 Euro stündlich – diese war in der Satzung aus dem Jahr 2001 noch gar nicht aufgelistet, weil die Drehleiter erst später in Isernhagen angeschafft wurde. Mit diesen Gebührensätzen würde sich Isernhagen im Vergleich zu den Nachbarkommunen im oberen Bereich einordnen. In Burgdorf und Burgwedel kostet der Feuerwehrmann pro Einsatzstunde 50 Euro, in Lehrte 35 Euro, in der Wedemark hingegen 76 Euro.
Der Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss berät über die neue Satzung am Donnerstag, 6. Dezember, ab 18 Uhr Ratssaal. Dann geht es auch um die Gebühren für Straßenreinigung, die Begegnungsstätten, die Abwasserbeseitigung und den Haushalt 2019. Die Sitzung ist öffentlich. Bürger können sich zu Beginn Fragen beantworten lassen.
Von Carina Bahl