Springe

Ist der Angeklagte betrunken gefahren?

Ob der 20-Jährige betrunken Auto gefahren ist, muss das Gericht noch klären. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Ob der 20-Jährige betrunken Auto gefahren ist, muss das Gericht noch klären. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

Springe. Eine Geburtstagsparty im vergangenen August hat für einen 20-jährigen Springer jetzt einen bitteren Nachgeschmack: Weil er sich während der Feier offenbar unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer seines Wagens setzte, musste sich der junge Mann nun vor dem Jugendgericht am Springer Amtsgericht verantworten. Ein Urteil steht noch aus – die Verhandlung wird fortgesetzt.

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Er habe zuvor lediglich zwei Flaschen Bier getrunken und an einem Trinkspiel namens „Bierpong“ teilgenommen, als er kurz vor Mitternacht einen Freund von einer nahe gelegenen Sportstätte abholte, berichtete der junge Mann vor Gericht. Offenbar schätzte ein 22-jähriger Freund den Alkoholpegel des Angeklagten aber ganz anders ein. „Ich hatte den Eindruck, dass er angetrunken war“, sagte dieser in seiner Zeugenaussage vor Gericht. Wohl auch deshalb hielt er bereits dessen Autoschlüssel in Verwahrung. Und gab den erst heraus, als der 20-Jährige behauptete, sich lediglich etwas aus dem Wagen holen zu wollen.

Freund alarmiert die Polizei

Als der 22-Jährige sah, dass sein Freund losfuhr, spurtete er ihm vergeblich hinterher. Daraufhin alarmierte der Zeuge die Polizei. Die Beamten trafen auf der Party ein, als der 20-Jährige bereits wieder vor Ort war. Ein Blutalkoholwert des jungen Mannes ergab später 1,16 Promille.

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„Ich habe erst nach meiner Rückkehr Cola-Wodka-Mischungen getrunken“, beteuerte der junge Mann auf der Anklagebank. Doch genau diese Aussage blieb während der Verhandlung strittig. „Die Motorhaube war noch warm“, sagte ein Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage. Die Polizisten zogen noch auf der Party den Führerschein des jungen Mannes ein. Dass der 20-Jährige also tatsächlich innerhalb von zehn oder 20 Minuten so viel getrunken hatte, könne er sich kaum vorstellen, betonte der Staatsanwalt. Auf Wunsch der Verteidigung soll nun ein Sachverständiger Klarheit in die zeitliche Abfolge des Alkoholgenusses bringen.

Der 20-Jährige habe nach Einschätzung des Staatsanwalts zudem versucht, Einfluss auf einen Zeugen zu nehmen. Denn er bat den Kumpel, den er von einer Sporthalle abholte, per Chat, ihn als Fahrer nicht zu verpfeifen.

Weitere Anklage nach Unfall

Und noch eine weitere Tat wird dem Mann zur Last gelegt. Im April rammte er auf dem Parkplatz vor dem Springer Bahnhof beim Rangieren einen Fiat, der dadurch noch gegen ein weiteres Fahrzeug geschoben wurde. Weil er dringend zu einem Berufsschultermin musste, schrieb er einen Zettel mit seinen Kontaktdaten und schob ihn unter den Scheibenwischer des Fiats. „Ich wollte mich später bei der Polizei melden, ich musste dringend zum Zug“, erklärte er vor Gericht. Dass ein zweites Fahrzeug betroffen war, habe er nicht registriert. Der Sachschaden von rund 2200 Euro sei inzwischen von der Versicherung reguliert worden, berichtete der junge Mann.

Sowohl für die vorgeworfene Trunkenheit als auch für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort war gegen den 20-Jährigen ein Strafbefehl ergangen, gegen den er Einspruch eingelegt hatte. Das Urteil in beiden Fällen steht aus. Das Verfahren wird fortgesetzt.

Von Anne Brinkmann-Thies

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