Achtjährige schwerbehindert

Kinderklinik Auf der Bult wird verklagt

Die schwerbehinderte Erlynia (8) mit ihrem Vater Boris Luther. Weil ihre Tochter nach einem Atemstillstand als Klinikpatientin schwerbehindert ist, wollen die Eltern das behandelnde Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. 

Die schwerbehinderte Erlynia (8) mit ihrem Vater Boris Luther. Weil ihre Tochter nach einem Atemstillstand als Klinikpatientin schwerbehindert ist, wollen die Eltern das behandelnde Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen.

Hannover. Weil ihre Tochter nach einem Atemstillstand als Klinikpatientin schwerbehindert ist, wollen die Eltern das behandelnde Krankenhaus auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. Erlynia war als Zweijährige 2011 in das Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover gekommen, dort wurde bei dem Mädchen eine bakterielle Lungenentzündung diagnostiziert. Erlynias Zustand verschlechterte sich, sie musste nach einem Zusammenbruch 50 Minuten wiederbelebt werden. Erst Tage später wurde bei einer Bronchoskopie ein Gegenstand in der Lunge entdeckt und entfernt.

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Die Ärzte hätten eine erste Röntgenaufnahme der Lunge fehlerhaft interpretiert und zudem die falsche Entscheidung getroffen, nicht sofort eine Bronchoskopie durchzuführen, argumentiert der Anwalt der Familie, Armin-Octavian Hirschmüller. Auch nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) liege ein „grober Behandlungsfehler“ vor. Die Klinik erklärte, erst ein Verfahren müsse klären, ob der Verlauf „schicksalhaft war oder durch medizinische Maßnahmen hätte verhindert werden können“. Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler.

Erlynias Vater Boris Luther hat eine Online-Petition gestartet, um auf das Schicksal der heute Achtjährigen aufmerksam zu machen.

Von dpa

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