Burgdorf

Laienrichter fürs Schöffenamt gesucht

Am Amtsgericht Burgdorf helfen Schöffen, Recht zu sprechen. Die Stadt sucht zurzeit nach geeigneten Kandidaten.

Am Amtsgericht Burgdorf helfen Schöffen, Recht zu sprechen. Die Stadt sucht zurzeit nach geeigneten Kandidaten.

Burgdorf. Für die Schöffenwahl in diesem Jahr suchen das Landgericht Hildesheim und das Amtsgericht Burgdorf ehrenamtlich tätige Schöffen. Sie sollen Berufsrichter in Prozessen bei der Rechtsprechung unterstützen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre – von 2019 bis 2023.

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Strafrichterin Stephanie Rohe spricht seit 2006 Recht am Amtsgericht Burgdorf, sowohl als Einzelrichterin wie als Vorsitzende des Schöffengerichts. Das Schöffengericht kommt immer dann zu Zuge, wenn es um Straftaten geht, für die eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren zu erwarten steht. Dann sitzen zu Rohes Linken und Rechten zwei Schöffen, die als Laienrichter bei der Urteilsfindung das gleiche Mitspracherecht haben wie die Berufsrichterin.

Schöffen üben ein Ehrenamt aus. Ein Wahlausschuss, dem Rohe vorsteht, beruft lebenserfahrene Persönlichkeiten für fünf Jahre. Das sei eine lange Zeit. Bisher aber hätten alle durchgehalten, sagt Rohe. Wichtigste Voraussetzungen seien, dass die Bewerber straffreie Viten vorweisen könnten, mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 seien. Für das Schöffengericht in Burgdorf brauche es zwei Haupt- und zwei Hilfsschöffen, die nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein Hauptschöffe krank oder aus anderem gewichtigen Grunde verhindert sei. Schöffen bekämen eine Einweisung in ihre Tätigkeit. Vor ihrer ersten Sitzung würden sie vom Vorsitzenden Richter vereidigt.

„Ich empfinde die Zusammenarbeit mit den Schöffen absolut bereichernd“, bekennt Rohe, die als Profi darauf achten muss, dass das Juristische entsprechendes Gewicht bekommt. Aber: Gesunder Menschenverstand aus Bürgersicht, den die Schöffen einbrächten, sei ebenso wichtig. Im Schöffengericht fürs Erwachsenenstrafrecht spiele das Geschlecht keine Rolle. Beim Jugendschöffengericht hingegen unterstützen eine Frau und ein Mann den Jugendrichter.

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Peter Pfeiffenbring ist seit vier Jahren Schöffe für Erwachsenenstrafsachen an Rohes Seite. Zwei-, dreimal pro Monat sitze er zu Gericht, sagt er. Seine Amtsperiode endet nächstes Jahr. Er ist 69 Jahre alt. Ein weiteres Mal darf er daher nicht antreten. Das bedauert der frühere Leiter einer Bildungseinrichtung, der seine erste Hauptverhandlung als „sehr spannend“ erlebte. Inzwischen habe er gewisse Routine erlangt. Er selbst, sein Mitschöffe und Rohe seien „ein richtiges Team geworden. Ich hätte das noch gerne weitergemacht“. Auch als lebenserfahrener Mensch habe er immer wieder aufs Neue Bereiche kennengelernt, zu denen er vorher so keinen Zugang gehabt habe: „Professionelle Diebesbanden zum Beispiel – das hätte ich mir vorher nicht träumen lassen, dass es so etwas gibt.“

Die Voraussetzungen fürs Schöffenamt

Schöffe für Strafsachen kann werden, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 25 bis 69 Jahre alt ist, in Burgdorf wohnt, gesund ist, die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, sich nicht in der Insolvenz befindet und auch keine eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen abgegeben hat. Schöffen dürfen nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sein. Es darf auch kein Ermittlungsverfahren für eine Tat, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, gegen sie laufen. Sie dürfen ferner weder hauptamtlich für die Justiz oder als Religionsdiener tätig sein. Ausgeschlossen vom Schöffenamt ist, wer für die Staatssicherheit der DDR tätig war. Interessierte können sich bewerben bei der Stadt Burgdorf, von deren Internetseite man sich das Bewerbungsformular herunterladen kann. Bewerbungen sind möglich bis zum 31. März an die Ordnungsabteilung der Stadt, Spittaplatz 4.

Außerdem sucht die Stadt acht Jugendschöffen, je zur Hälfte Frauen und Männer. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Interessierte können sich beim Jugendamt der Stadt melden, Marktstraße 55. Der Jugendhilfeausschuss des Rates verabschiedet die Vorschlagsliste. Die Berufung erfolgt durch des Präsidenten des Landgerichts Hildesheim. jod

Von Joachim Dege

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