Burgdorf

Mehr Mütter haben Anspruch auf eigene Rente

Karl-Heinz Dralle, Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, berät  auch zur Anpassung der Mütterrente.

Karl-Heinz Dralle, Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, berät auch zur Anpassung der Mütterrente.

Burgdorf. „Ohne Antrag gibt es gar nichts in Deutschland“, sagt Karl-Heinz Dralle, Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Doch ein Antrag kann sich durchaus in klingender Münze auszahlen. Insbesondere für Frauen, die älter als 67 Jahre sind, zwei Kinder, aber bisher keinen Anspruch auf eine Rente haben. Denn die sogenannte Mütterrente soll gemäß der Rentenreform ab 1. Januar 2019 ausgeweitet werden.

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Davon profitierten insbesondere jene Frauen, sagt Dralle, die sich Ende der Fünfzigerjahre, Anfang der Sechzigerjahre ihre Rentenanwartschaften hätten auszahlen lassen. Vorausgesetzt, sie haben mindestens zwei Kinder. Und die Erziehungszeiten für diese auch bei ihrer Rentenversicherung beantragt. „Automatisch weiß der Rentenversicherer das nicht“, sagt Dralle. Zum 1. Juli 2014 war die Mütterrente erstmals eingeführt worden. Mit dieser sollten Frauen (und auch Männer), deren Kinder nach 1992 geboren wurden, denen gleichgestellt werden, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

Fünf Rentenpunkte, sagt Dralle, seien von Nöten, um einen eigenen Rentenanspruch zu haben. Bei Eltern von nach 1992 geborenen Kindern werden mit der Novelle wie bisher bis zu drei Erziehungsjahre pro Kind anerkannt. Wenn Kinder vor 1992 geboren waren, wurden bisher lediglich höchstens zwei Erziehungsjahre angerechnet, allerdings gab es zum Ausgleich seit Juli 2014 pro Erziehungsjahr in diesem Fall zwei Rentenpunkte. Mit dem von der schwarz-roten Regierung verabschiedeten Rentenpaket gibt es ab 1. Januar 2019 noch einmal einen zusätzlichen halben Rentenpunkt pro Jahr.

Wo bisher lediglich Mütter von drei oder mehr Kinder solcherart nach der Formel „Pro Kind und Jahr zwei Punkte“ zu einem eigenen Rentenanspruch kamen, sind Dralle zufolge jetzt auch Frauen mit lediglich zwei Kindern rentenberechtigt. Auf Antrag, versteht sich. Für diejenigen, die bereits in den Genuss der Mütterrente gekommen sind, erhöhe sich diese unter Umständen. Für jeden Neurentenempfänger soll die Verbesserung bereits ab der ersten Zahlung gelten. Bei denen, die bereits eine Rente erhalten, wird die Reform zwar ohne zusätzlichen Antrag, aber erst im Laufe des Jahres umgesetzt. „Doch es soll Nachzahlungen, voraussichtlich bis April, geben“, sagt Dralle.

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Auch für Empfänger von Erwerbsminderungsrente ändere sich ab Januar etwas, sagt Dralle. Denn die sogenannten Zurechnungszeiten sollen ausgedehnt werden. Alle, die einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, sollen so behandelt werden, als wenn sie bis zum eigentlichen Renteneintrittsalter gearbeitet hätten. Aktuell liegt die Zeit bei 62 Jahren und drei Monaten, diese soll auf 65 Jahre und acht Monate angehoben werden. Das wiederum bedeutet ein Mehr im Geldbeutel der Rentenempfänger. Midijobber können ab Juli 2019 bis zu 1300 Euro verdienen –bezahlen nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber volle Rentenansprüche. Davon betroffen sein dürften besonders Frauen, die in Teilzeit arbeiten.

Rentensprechstunde zieht ins Senioren- und Pflegezentrum

Wer sich im Rahmen der Rentensprechstunde von Karl-Heinz Dralle, dem Versicherungsältesten der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, bei Rentenanträgen aller Art beraten und bei der Antragstellung helfen lassen will, muss sich an einen anderen Ort gewöhnen. Ab 7. Januar hält dieser die Beratung nicht mehr im Rathaus I, Marktstraße 55, ab. Sondern im Senioren- und Pflegezentrum, Hannoversche Neustadt 53. Die Zeiten bleiben jedoch gleich: montags von 8.30 Uhr bis 16 Uhr. Terminvereinbarungen werden vom Bürgerbüro unter Telefon (0 51 36) 89 83 00 vorgenommen. Jene, für die montags zu dieser Zeit ungünstig ist, berät Dralle auch privat in Otze, Celler Weg 3. Er ist unter Telefon (0 51 36) 1784, (01 77) 4 47 89 71, per Fax an (0 51 36) 9 72 33 45, sowie per E-mail an karl-heinz.dralle@htp-tel.de zu erreichen.

Von Sandra Köhler

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