Prozessbeginn

Nachbar soll Sarah erstochen haben

Foto: Schuldunfähig? Der Angeklagte Mohammed V. verdeckt sein Gesicht, während er mit Verteidigerin Hela Rischmüller-Pörtner spricht.

Schuldunfähig? Der Angeklagte Mohammed V. verdeckt sein Gesicht, während er mit Verteidigerin Hela Rischmüller-Pörtner spricht.

Hannover. Für Sarahs Eltern muss es einer ihrer schwersten Momente sein. Sie sehen den Mann, der ihre Tochter getötet haben soll, zum ersten Mal, als er gestern in Handschellen in den Saal 127 des Landgerichts Hannover geführt wird. Mit seinen grauen Schläfen, dem lässigen Sakko, dem Hemd und der Sonnenbrille, mit der er sich vor den Kameras schützt, wirkt er smart. Er drückt sich freundlich aus, als er mit den Justizbeamten spricht. Mohammed V. wirkt wie ein Nachbar, bei dem man gern klingelt, um sich Kaffee zu borgen.

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Aber dieser Mann, der frühere Nachbar von Sarah Spaeth, erstach die junge Frau in der Nacht zum 6. November 2011 im Flur ihres Wohnhauses in der Kurt-Schumacher-Straße. So jedenfalls sieht es die Staatsanwaltschaft. „Sie erlitt 50 Stich- und Schnittwunden und verstarb noch im Haus an den Folgen der Verletzungen“, sagt die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses.

Hintergrund soll eine Auseinandersetzung zwischen der 24-Jährigen und dem 30 Jahre älteren Mann gewesen sein. Sie hörte gern Rockmusik, er soll sich öfter über Lärm beklagt haben. Eine Lappalie, eigentlich. Eine Erklärung für die Tat könnte aber sein, dass der Mann vermutlich psychisch schwer krank ist. Er leide unter einer paranoiden Schizophrenie und habe im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt, sagt die Staatsanwältin und beruft sich auf ein vorläufiges Gutachten. Sie beantragt, den 54-Jährigen in die Psychiatrie einzuweisen.

Rund 80 Zuschauer sind in den Saal 127 des Schwurgerichts gekommen. Viele Angehörige und Freunde des Opfers sind darunter, außerdem Bewohner des Annastifts in Hannover, wo die junge Frau neben ihrem Studium als Nachtwache arbeitete. Sie wollen den Eltern beistehen und wissen, was im Kopf des mutmaßlichen Täters vorgegangen ist. Doch an diesem Tag werden sie keine Antworten erhalten. Auf Antrag der Verteidigung wird die Öffentlichkeit gleich nach Verlesung des Antrags der Staatsanwaltschaft von dem gesamten Prozess ausgeschlossen.
Bei dem Prozess handelt es sich um ein Sicherungsverfahren. Ohne Öffentlichkeit zu verhandeln sei in diesem Fall rechtlich zulässig, weil der Betroffene vermutlich schuldunfähig sei, sagt der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch. Auch der Forderung der Staatsanwaltschaft, wenigstens die Tatumstände wegen des öffentlichen Interesses vor Publikum zu verhandeln, erteilt Rosenbusch eine Absage: "Es lässt sich nicht klar trennen, wann es sich um eine Tat- oder eine Schuldfrage handelt."

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Die Eltern dürfen als Nebenkläger im Gerichtssaal bleiben. Ilse und Harald Spaeth gehen offen mit dem gewaltsamen Tod ihrer Tochter um. Sie betreiben in Kleinburgwedel die Gaststätte „Schützenkrug“, dort hatte sich die Tat schnell herumgesprochen. Viel Anteilnahme haben sie in den vergangenen Monaten erfahren, zur Beerdigung ihrer Tochter kamen rund 350 Menschen. Jetzt wollen die Eltern erfahren, welche Umstände zu der Tat geführt haben. Dass der Täter psychisch krank ist, gibt dem Tod ihrer Tochter etwas Schicksalhaftes, daran können sie sich festhalten. Nur als der Tatort beschrieben wird, warten sie vor dem Saal. Auch wenn am nächsten Verhandlungstag ein Rechtsmediziner die Verletzungen ihrer Tochter beschreiben wird, wollen sie nicht dabei sein.

Hinter den verschlossenen Türen des Gerichtssaals werden an diesem Tag die ersten sechs von zwölf Zeugen gehört. So teilt es Gerichtssprecher Patrick Gerberding später mit. Darunter befinden sich auch Freunde, mit denen Sarah Spaeth die Stunden vor ihrem Tod in einer Karaokebar verbracht hatte. Am heutigen zweiten Verhandlungstag werden weitere Zeugen vernommen, am Ende stellt der Psychiater sein Gutachten vor. Das Urteil ist für den 17. April anberaumt und soll öffentlich verkündet werden.

„Es war ein harter Tag für die Eltern“, sagt ihr Anwalt Matthias Waldraff nach der Verhandlung. „Aber es war gut, jetzt hat der Täter für sie ein Gesicht bekommen.“ Sie sagen, sie hätten abwechselnd Wut, Hass und Trauer empfunden. Und sogar Mitleid.

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