Postbote steckt Gerichtsbrief in falschen Briefkasten
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Dieser Brief des Amtsgerichts Euskirchen, der förmlich zugestellt werden soll, ist im falschen Briefkasten gelandet.
© Quelle: Friedrich-Wilhelm Schiller
Uetze. Ein Kopfschütteln hat bei Baars auch ausgelöst, dass im Briefkasten neben dem Schriftstück des Gerichts auch die unausgefüllte Zustellungsurkunde lag. Damit soll eigentlich der Briefträger beurkunden, wann, wem, wo und unter welchen Umständen er das amtliche Schreiben zugestellt hat.
Wenn der Postbote den Empfänger nicht persönlich antrifft, kann er das Schriftstück zum Beispiel auch einem Familienangehörigen aushändigen oder in einen Briefkasten des Adressaten werfen. Das Zustelldatum muss er auf dem gelben Briefumschlag vermerken. Auf der Rückseite des Kuverts steht der Hinweis, dass der Empfänger den Briefumschlag mit dem Schreiben aufbewahren soll. Denn mit der Zustellung beginnt eventuell eine Frist zu laufen.
Auch wenn es dem Postboten nicht gelingt, das Schreiben zu überreichen, muss er das auf der Zustellungskunde festhalten. Diese geht stets an das Gericht oder die Behörde zurück.
"Wenn ich neugierig gewesen wäre, hätte ich den Umschlag geöffnet, den Brief gelesen und anschließend alles vernichtet", sagt Baars. Dann hätte das Amtsgericht Euskirchen nie erfahren, ob das Schriftstück zugestellt worden ist oder nicht, gibt der Uetzer zu bedenken. Er hat den Brief zur Polizei gebracht. Die wolle sich jetzt um die odnungsgemäße Zustellung kümmern, berichtet Baars.
"Es ist offenbar ein Fehler passiert. Das ist unangenehm", sagt Jens-Uwe Hogardt, Sprecher der Deutschen Post. Aber Fehler könne jeder Mensch machen. Nach seinen Worten hätte Baars die Briefsendung auch an die Post zurückgeben können.