Amtsgericht Hannover

Randalierer muss für Schlag eines Polizisten zahlen

Polizist und Randalierer konnten sich am Amtsgericht gütlich einigen.

Polizist und Randalierer konnten sich am Amtsgericht gütlich einigen.

Hannover. Das Land Niedersachsen hat von einem Randalierer, der von einem Polizisten mittels eines gezielten Handkantenschlags kampfunfähig geschlagen wurde, einen Schadensersatz von 500 Euro erstritten. Bei dem Schlag in die Rippengegend hatte sich der 27-jährige Beamte seine Hand dermaßen verstaucht, dass er eine Woche lang krankgeschrieben wurde. Im Zuge eines Zivilverfahren bei Amtsrichterin Catharina Erps einigten sich der Justiziar der Polizeidirektion Hannover und der 22-jährige Beklagte im Zuge eines Vergleichs auf eine Halbierung des geforderten Betrags von 1000 Euro, der die einwöchige Dienstunfähigkeit des Beamten ausgleichen sollte. Der junge Mann, ein massiger Typ mit Vollbart und Rastazöpfchen, war im Januar 2017 zur Mittagszeit splitterfasernackt und schreiend durch Ahlem gelaufen und hatte mit seinem ungewöhnlichen Verhalten die Staatsmacht auf den Plan gerufen.

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Auch wenn eine spätere Blutuntersuchung in der Medizinischen Hochschule Hannover bei dem Mann nur einen bescheidenen THC-Gehalt (die psychoaktive Substanz der Hanfpflanze) zutage förderte, war offenkundig vorheriger Cannabis-Konsum mit einem Freund die Ursache für den schrillen Auftritt zwischen Lindener Stichkanal und Bahndamm. Immerhin herrschten an jenem Dienstag Temperaturen um den Gefrierpunkt, und bei solchem Wetter trägt man gemeinhin warme Kleidung. Doch der nackt durch die Straßen laufende Mann war laut dem späteren Polizeibericht „örtlich und zeitlich nicht orientiert“. Die Beamten legten dem Tobenden Handschellen an, riefen einen Krankenwagen und entdeckten am Straßenrand schließlich auch seine Kleidungsstücke.

Kritik an Schocktechnik

Im Rettungswagen schien sich der damals 20-Jährige zunächst zu beruhigen, die zwei Polizisten nahmen ihm die Handfesseln ab und baten ihn, sich anzuziehen. Doch dann rastete der junge Mann erneut aus, schlug und trat nach den Beamten. So wandte denn einer der Polizisten eine sogenannte Schocktechnik an und schlug den Wüterich k.o. Rechtsanwalt Ralf Jordan, der den aus dem Schaumburger Land stammenden Beklagten vertrat, übte grundsätzliche Kritik an dem Handkantenschlag: „Es ist hoch umstritten, ob eine solche Methode überhaupt angewandt werden darf.“ Auf die Frage der Richterin, wie die Polizisten den Wüterich in dem relativ engen Krankenwagen denn sonst hätten ruhigstellen sollen, hatte der Anwalt allerdings auch keine überzeugende Antwort parat. Auf seinen Einwand, man hätte seinem Mandanten die zunächst angelegten Handschellen gar nicht lösen dürfen, entgegnete der Justiziar: „Aber die Beamten mussten ihm doch die Gelegenheit geben, sich anzuziehen.“

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Richterin Erps sprach davon, dass die ganze Sache für alle Beteiligten „hochgradig dumm gelaufen“ sei. Immerhin hat sich der 22-Jährige, der derzeit eine Ausbildung absolviert, inzwischen per Brief bei den Polizisten entschuldigt – und sich für ihre gute Arbeit bedankt.

Von Michael Zgoll

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