Sind die Rohre dicht? Gutachter klagt gegen Pflicht zur Prüfung
Wohnt seit sechs Jahrzehnten in der Bergstraße: Als Helmut Luther 1960 sein Einfamilienhaus errichtet, war von Kontrollschächten für den Abwasserkanal noch nicht die Rede. Übergabegruben wurden erst 1968 vorgeschrieben. Das Nachrüsten ist teuer – und keine Voraussetzung, um die Dichtheitsprüfung zu erfüllen, meint Luther. Er hat Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Hausbesitzer müssen regelmäßig unter Beweis stellen, dass die Abwasserrohre auf ihrem Grundstück keine Löcher haben. Dafür gibt es Kontrollschächte. Bei älteren Immobilien fehlen diese Schächte, da es früher diese Kontrollpflicht nicht gab. Das macht das Überprüfen zu einer teuren Angelegenheit. Nun zieht ein Hausbesitzer in Springe gegen die Pflicht zur Dichtheitsprüfung vor Gericht.
Springe.Rund 20 000 Euro würde es Helmut Luther kosten, würde er der Aufforderung der Stadt nachkommen. So wie alle anderen Hausbesitzer auch soll er beweisen, dass die Abwasserrohre auf seinem Grundstück keine Löcher haben. Für diese Dichtheitsprüfung ist zwingend ein Kontrollschacht erforderlich, so die Stadt. Aus Sicht von Luther gibt es auch andere, deutlich günstigere Möglichkeiten. Luther klagt vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Vorgabe. Das Urteil hat Auswirkungen auf mehrere tausend Hausbesitzer im Stadtgebiet.
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