Hannover

Stadt will kürzere Wartezeiten bei Kfz-Zulassung

Die Ummeldung eines Autos ist immer mit Arbeit verbunden.

Die Ummeldung eines Autos ist immer mit Arbeit verbunden.

Hannover. Die Wartezeit, bis man bei der Zulassungsstelle der Stadt Hannover einen Termin zur An- oder Ummeldung seines Autos bekommt, beträgt laut Verwaltung durchschnittlich sieben Werktage, nach Beobachtungen des Bezirksratsherren Jürgen Junghänel sogar bis zu drei Wochen. Das ist nicht nur manchem Autobesitzer, sondern auch der Stadt zu lang.

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Die Verwaltung empfinde es als unbefriedigend, dass es derzeit eine Vorlaufzeit von sieben Arbeitstagen für eine Fahrzeugzulassung gebe, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des Piraten-Politikers Junghänel. Die Wartezeiten seien auf durch Feiertage verkürzte Arbeitswochen, Streiktage im Frühjahr, nicht planbare Personalausfälle und technische Probleme zurückzuführen. Die Verwaltung bemüht sich nach eigener Aussage „intensiv“, die Wartezeit wieder auf wenige Tage zu verkürzen. In dringenden Einzelfällen sei es aber bisher auch immer gelungen, eine kurzfristige Lösung anbieten zu können. Grundsätzlich habe sich die Arbeitsweise mit der Terminvergabe bewährt und solle beibehalten werden.

Die Anfrage Junghänels, ob man das frühere Verfahren ohne feste Terminvergabe wieder einführen könne, hat die Stadt jedoch verneint. Das jetzt gültige Prozedere sei vor einigen Jahren eingeführt worden, um den Kunden lange Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde zu ersparen.

Laut Junghänel ist die Zulassungsstelle der Stadt unter 16 Zulassungsstellen in der Region die einzige, die ein ausschließliches Terminabsprache-System praktiziert. Allerdings sei der Erwerb eines Fahrzeugs oft nicht Wochen im Voraus planbar. Natürlich stehe es Autofahrern frei, so der Politiker, auf eigene Kosten sogenannte Zulassungsservices einzuschalten; das aber sei in seinen Augen eine „Teilprivatisierung städtischer Aufgaben auf kaltem Wege“.

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Die Stadt sieht hier keine Probleme. Zulassungsdienste würden über ein umfangreiches Fachwissen verfügen, das es ihnen ermögliche, Anträge zu Zulassungsangelegenheiten vollständig bei der Behörde einzureichen. So könnten Anträge ohne Prüfung entgegengenommen und zu einem verabredeten Zeitpunkt ausgegeben werden. Dagegen würden Anträge, die den Zulassungsstellen von Einzelkunden vorgelegt werden, in der Regel Rückfragen erfordern.

Von Michael Zgoll

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