Stadt will Vorkaufsrecht stärker ausüben
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Schalthebel Vorkaufsrecht: Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat einen Grundsatzbeschluss vor. (Symbolbild)
© Quelle: Andreas Zimmer
Hemmingen. Die Stadt Hemmingen will bei Grundstücken stärker von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Damit möchte sie eine „geordnete“ Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen erreichen, wie sie in einer Tischvorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt ankündigt. Dieser tagt am Donnerstag, 24. Mai, ab 19 Uhr öffentlich im Rathaus in Hemmingen-Westerfeld.
Der Hintergrund: Der Wohnraum in der Region Hannover ist knapp. „Doch diverse Akteure aus dem Immobiliensektor treten an Hemminger Grundeigentümer heran, um potentielles Bauland zu kaufen oder sich Flächen durch bindende Vorverträge zu sichern“, heißt es in der Vorlage. So weit, so gut, doch oft habe die Stadt ganz andere Vorstellungen, was in dem jeweiligen Gebiet passieren soll. Als Leitfaden dient ihr das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2030, über das sie zurzeit – auch in der Sitzung am Donnerstagabend – diskutiert. Hinzu komme ein „Preiswettkampf“, der mit bezahlbarem Wohnraum nicht mehr viel zu tun habe.
Deshalb soll der Rat am 7. Juni einen Grundsatzbeschluss fassen: „Baurecht wird durch städtebauliche Satzungen nur dann geschaffen, wenn und soweit die Stadt in den jeweiligen Gebieten hinreichende Verfügungsgewalt über die betreffenden Grundstücke hat.“ Denn über den einzelnen Bauflächen und -vorhaben stünden Fragen, die die gesamte Stadt betreffen wie beispielsweise die Verkehrsanbindung oder die Entsorgung von Abwasser. Die Verwaltung will auch prüfen, ob sie zum Thema Vorkaufsrecht eine Satzung erstellen soll.
Laut Region Hannover fehlen bis zum Jahr 2025 etwa 28.000 sogenannte Wohneinheiten. Das kann eine Wohnung, aber auch ein Einfamilienhaus sein. Auf Hemmingen entfallen 400 bis 500 Wohneinheiten. „Das deckt sich mit lokalen Bedarfsabschätzungen“, erläutert die Stadtverwaltung, die zu einem „erheblichen Teil“ Wohnungen in mehrstöckigen Häusern vorschlägt.
Von Andreas Zimmer