Straße Im Bülten wird Tempo-30-Zone
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Die Straße Im Bülten in Dedenhausen ist eine Anliegerstraße. Sie soll Tempo-30-Zone werden.
© Quelle: Schiller
Dedenhausen. Eine Mehrheit der Anwohner der Straßen Im Bülten wünscht sich, dass die Gemeinde ihre Straße als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen soll. Falls das nicht möglich sein sollte, soll die Straße zur Tempo-30 Zone werden. Die Gemeindeverwaltung hält nur diese Alternative für rechtlich zulässig und will sie auch verwirklichen.
Ortsratsmitglied Söhnke Leßmann (SPD) hatte die Forderung der Anlieger aufgegriffen und in einen Antrag für die Ortsratssitzung am Mittwochabend gegossen. Den Vorschlag, die Straße Im Bülten in einen verkehrsberuhigten Bereich - im Volksmund Spielstraße genannt – umzuwidmen, hatte Leßmann damit begründet, dass die Straße Im Bülten eine Sackgasse ist: Das Verkehrsaufkommen sei gering. Einen erhöhten Gehweg gebe es nicht. Zu schnell fahrende Autos gefährdeten immer wieder Fußgänger. „Aufgrund der geringen Straßenbreite, der schlechten Einsicht und eines fehlenden Bürgersteigs ist die Straße nicht für eine Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern oder mehr geeignet“, sagt Leßmann.
Doch nach Ansicht der Fachleute im Rathaus erfüllt die Straße Im Bülten nicht die Voraussetzungen für eine Spielstraße. Eine besondere Gefahrenlage bestehe dort nicht. Es habe bisher keine Verkehrsunfälle gegeben. Außerdem werde auch nicht gerast, glaubt die Verwaltung. Bei einer Geschwindigkeitsmessung im November vergangenen Jahres waren dort 85 Prozent der Autos nicht schneller als 38 Stundenkilometer.
Sachbearbeiterin Svaantje Cornelsen gibt außerdem zu bedenken, dass in einem verkehrsberuhigtem Bereich nur auf besonders gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf. Um solche zu schaffen, müsste die relativ neue Straße aufwendig umgebaut werden. Die Anlieger müßten 75 Prozent der Kosten tragen.
Für eine Tempo-30-Zone liegen laut Cornelsen die Voraussetzungen vor. „Die Umsetzung der Ausweisung wird zeitnah erfolgen“, kündigt sie in der schriftlichen Antwort auf Leßmanns Antrag an.
Von Friedrich-Wilhelm Schiller