Vergewaltigungsvorwürfe verworfen

Unschuldig im Gefängnis: Freispruch nach fünf Jahren Haft

Jahrelang haben zwei Männer aus Garbsen wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Gefängnis gesessen. Am Mittwoch hat das Landgericht Lüneburg die beiden in einem wieder aufgerollten Prozess freigesprochen. Das Urteil des Landgerichts: „Nach heutigem Kenntnisstand hätte nicht einmal Anklage erhoben werden dürfen“, sagte der Vorsitzende Richter Axel Knaack.

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Der Vater des mutmaßlichen Opfers, Karl-Heinz W., sowie dessen Bekannter, Ralf W., waren von der damals 15-jährigen Jennifer beschuldigt worden, sie monatelang missbraucht zu haben. Das Landgericht Hannover hatte Ralf W., dem auch vorgeworfen worden war, das Opfer mit glühenden Zigaretten gefoltert zu haben, zu zwölf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Jennifers Vater erhielt fünf Jahre und achte Monate Haft.

Dann tauchten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf. Die heute 25 Jahre alte Jennifer hatte im September 2004 eine neue Aussage gemacht. Dabei berichtete sie, dass ihr Vater sie bereits mit acht Jahren an einen Mädchenhändlerring verkauft habe. Dort habe sie mitansehen müssen, wie ein Baby getötet wurde. Dabei verstrickte sie sich in Widersprüche. Die Staatsanwaltschaft Hannover habe diese Aussage jahrelang gesetzeswidrig verschwiegen, rügte die Verteidigung, die das Wiederaufnahmeverfahren im vergangenen Jahr in Gang gesetzt hatte.

Vor dem Landgericht Lüneburg ging es um die Glaubwürdigkeit der jungen Frau, die selbst nicht erneut aussagen wollte. „Die Kammer hat erhebliche Zweifel daran, ob den Angeklagten überhaupt ein Vorwurf zu machen ist“, sagte Richter Knaack in seiner Urteilsbegründung. „Es ist weit mehr als ein Freispruch aus letzten Zweifeln.“

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Die beiden Männer reagierten erleichtert, verarbeitet haben sie die Geschichte, die ihr Privat- wie Berufsleben zerstörte, aber noch lange nicht. Nach dem Urteil sagte Ralf W. zu Journalisten: „Die Geschichte hat zehn Jahre meines Lebens zerstört. Fünf Jahre und acht Monate, die ich im Gefängnis gesessen habe, kann man nicht mit Geld wiedergutmachen.“ Seine Stelle bei der Üstra habe er verloren, Freunde und Bekannte hätten sich abgewandt. Der Sohn hatte nach der Inhaftierung seines Vaters psychische Probleme, musste auf die Sonderschule gehen: „Das änderte sich schnell, als ich 2008 durch das Wiederaufnahmeverfahren wieder auf freien Fuß kam, da konnte er wieder auf eine reguläre Schule gehen.“ Richter Knaack weiß, dass eine völlige Rehabilitation der Männer aus Garbsen nicht eintreten wird, irgendwas bleibe immer haften: „Es ist ein Verfahren mit einer verheerenden Bilanz, weil es nur Verlierer gibt.“

Auch Jennifer gehört laut Knaack zu den Verlierern: „Es ist unklar, ob sie vergewaltigt wurde oder nicht. Sie ist eine kranke junge Frau, für die das Verfahren von Anfang an eine belastende Situation darstellte.“ Der Psychiater im aktuellen Verfahren hatte ihr eine Persönlichkeitsstörung, das Borderline-Syndrom, attestiert. Der Vorsitzende Richter wetterte nicht gegen das Fehlurteil seiner Kollegen aus Hannover, er sagte lediglich: „Das Verfahren hat gezeigt, welch hohes Maß an Verantwortung die Justiz hat.“

Jennifers Anwältin Martina Zerling-Andersen sagte, sie gehe noch immer davon aus, dass die Vorwürfe, die zu der Anklage führten, richtig sind. Die Nebenklagevertreterin räumte aber ein, dass ihre Mandantin möglicherweise später aufgrund ihres Traumas eine eigene Wahrheit entwickelt habe, die mit der Realität nichts mehr zu tun hat. Noch am Montag ließ die 25-jährige Jennifer dem Gericht über ihre Anwältin ein Attest über ihre vermeintliche Krebserkrankung vorlegen. Dieses entpuppte sich aber als Fälschung.

Sonja Fröhlich
 und Rainer Schubert

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