Vergewaltiger von Harkenbleck zu zehn Jahren Haft verurteilt
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Der vielfach vorbestrafte Tobias H. nahm das Urteil gefasst entgegen.
© Quelle: Christian Behrens
Hannover / Hemmingen. Tobias H. (32), der im August 2018 eine 22-jährige Radfahrerin am Rande des Hemminger Ortsteils Harkenbleck vergewaltigte, ist am Montag vom Schwurgericht wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Den Vorwurf des versuchten Mordes ließ die Kammer fallen: Man habe H. keine Tötungsabsicht nachweisen können.
Ankläger, Verteidiger und Nebenklage-Anwalt hatten ihre Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Dabei forderte der Staatsanwalt ebenso wie der Anwalt des Opfers für H. eine lebenslange Freiheitsstrafe; der Verteidiger hielt fünf bis sieben Jahre Haft für angemessen.
Keine spontane Tat
Der Angeklagte, der – vorwiegend wegen kleinerer Delikte – bereits 25 Einträge im Vorstrafenregister aufweist, hatte bereits Mitte März über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt. Die Studentin, die er auf ihrem Weg ins heimatliche Harkenbleck vom Rad stieß, sei ein Zufallsopfer und die Tat nicht geplant gewesen. Doch schon damals hatte das Gericht die Frage aufgeworfen, warum H. in jener Nacht Handschuhe trug. Dies fand sich auch in der Urteilsbegründung wieder: Das Verbrechen sei keine Spontantat gewesen, so der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch, der Arnumer habe von vornherein vorgehabt, seine Spuren zu verwischen.
Die Schläge mit einem Holzknüppel auf den Kopf des Opfers bezeichnete Rosenbusch als „hart“. Doch hätten sie, und das musste das Gericht trotz der Abscheulichkeit der Tat würdigen, das Gehirn der jungen Frau nicht geschädigt, sondern ihr „nur“ Platzwunden zugefügt. Auch hielt die Kammer dem Täter zugute, dass er der um ihr Leben flehenden Studentin noch während der Vergewaltigung zusicherte, sie nicht umzubringen. Spätere Hiebe seien eher dazu gedacht gewesen, die sich heftig wehrende Frau zum Schweigen zu bringen, nicht sie zu töten.
Das Gericht ließ aber keinen Zweifel, dass H. sein Opfer „schwerst körperlich misshandelte“. Eine Narbe auf der Stirn der 22-Jährigen ist eins der sichtbaren Zeichen, die zurückgeblieben sind. Die nach Ansicht der Kammer sicher noch lange andauernde psychotherapeutische Begleitung der Studentin verweist auf andere, tiefer liegende Spuren.
Von Michael Zgoll