Verwaltungsgericht stoppt Hallenverbot: Vereine dürfen vorerst weiter trainieren
Blick auf die Halle Hinter der Burg: Um Miete für die Nutzung für städtische Sportstätten gibt es seit vielen Jahren Streit. Nach dem Urteil des Landgerichts dürfen die Vereine die Halle vorerst weiter nutzen.
Springer Vereine dürfen vorerst weiter trainieren: Das Landesgericht hat das Hallenverbot im Streit um die nicht gezahlte Sportstättenmiete kassiert. Die Clubs hatten gegen das Verbot geklagt. Solange nicht entschieden ist, ob die Entscheidung rechtmäßig ist, gilt es dem Gericht zufolge nicht.
Springe.Das Verwaltungsgericht Hannover hat der Stadt Springe im Streit um Hallenmieten am Donnerstagabend eine weitere juristische Schlappe beschert: Ein Richter stoppte vorerst das Hallenverbot für zwei Vereine, die nicht zahlen wollen. Die Stadt hat aber eine weitere Option. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dieser Zeitung das Urteil. Demnach darf die Stadt das Hallenverbot für die klagenden Vereine (namentlich die Handballfreunde und der TTC Springe) vorerst nicht umsetzen. Die Clubs hatten schon auf den ersten Bescheid über das Verbot Anfang September mit einer Klage reagiert. Diese habe zunächst aufschiebende Wirkung, so der Gerichtssprecher: „Das ist bei so etwas der Regelfall. Soll heißen: So lange über die ursprüngliche Klage nicht entschieden ist, darf die Stadt das Verbot nicht umsetzen.
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