Was auf Hannovers Grünflächen erlaubt ist – und was nicht
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Fußball spielen ist in Parks und Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen und auf Bolzplätzen erlaubt – allerdings nur zwischen 7 und 20 Uhr.
© Quelle: Rainer Surrey
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Tauben tragen auch den wenig schmeichelhaften Beinamen „Ratten der Lüfte“. In Hannover ist das Füttern von wilden Tauben verboten.
© Quelle: Ralf Decker
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Grillfleisch brutzelt auf dem Rost und ein rauchiger Duft zieht durch den Park – aber längst nicht überall. Erlaubt ist das Grillen in öffentlichen Parks und Grünanlagen ...
© Quelle: Rainer Droese
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... Verboten ist es in sogenannten Gartendenkmälern, also zum Beispiel im Maschpark, dem Großen Garten und in Teilen des Von-Alten-Garten. Allerdings: War das Wetter lange trocken, kann Grillen untersagt werden ...
© Quelle: Martin Steiner
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... Wer grillen möchte, muss dafür Holzkohle und ein feuerfestes, mobiles Grillgerät nutzen. Dieses darf nicht unter einer Baumkrone aufgestellt werden, dementsprechend ist auch Grillen im Wald verboten ...
© Quelle: Nancy Heusel
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... Und natürlich muss die Kohle komplett gelöscht und ordnungsgemäß entsorgt werden. Für Menschen, die in der Region Hannover grillen wollen,
© Quelle: HAZ
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Ziemlich naheliegend, aber: Auf Straßenlaternen, Lichtmasten, Denkmäler oder Bäume zu klettern, das ist in Hannover nicht erlaubt.
© Quelle: Felix Peschke
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Laut der Spielplatzsatzung der Landeshauptstadt Hannover dürfen Kinder und Jugendliche täglich von 7 bis 20 Uhr auf Spielplätzen toben. Wer älter als 18 Jahre ist, darf sich nur als Begleitung auf dem Spielplatz aufhalten ...
© Quelle: Christian Burkert
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... Alkohol trinken und rauchen (sowie der Konsum von Drogen) ist auf Spielplätzen verboten. Auch Hunde und andere Tiere haben auf dem Spielplatz nichts zu suchen, auch nicht an der Leine.
© Quelle: Alexander Körner
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Das Zelten und Übernachten ist in öffentlichen Anlagen in Hannover wie Parks, Wäldern und Friedhöfen verboten. Wer campen möchte, findet
© Quelle: Symbolbild/dpa