Wohnungsloser stiehlt Tiefkühlware – und kommt in Haft
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Der wohnungs- und mittellose Ladendieb kommt am Freitag zunächst in Polizeigewahrsam und muss bis zum Beginn der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hannover in Haft bleiben.
© Quelle: Rainer Droese (Archiv)