Im Zweifel für den Angeklagten: Die 1. Große Strafkammer am Bückeburger Landgericht hat einen 34-Jährigen vom Vorwurf freigesprochen, eine junge Frau aus dem Auetal in deren Wohnung vergewaltigt zu haben. Beide hatten sich im Internet kennengelernt und später ein Treffen vereinbart.
Bückeburg/Auetal. Vor Gericht weckte die Aussage der Frau eine Reihe von Zweifeln. So hatte die Zeugin beispielsweise sinngemäß berichtet, sie habe bereits im Auto Annäherungsversuche des Mannes abgewehrt und kein gutes Gefühl gehabt. Trotzdem nahm sie den Besucher aus Hannover im November 2018 mit in ihre Wohnung und legte sich dort entspannt mit ihm aufs Sofa.
„Das sind Punkte, die einen hellhörig werden lassen“, sagte Richter Antonius Hüntemann in der Urteilsbegründung. „Schwer nachvollziehbar“ ist für das Gericht auch, dass die Frau sich in ihrer Wohnung ebenfalls bedrängt gefühlt haben will, dann aber auf Bitten des Mannes ihren großen Hund nach draußen schickte, der sie hätte beschützen können. Ferner will sie zu dem Mann selbstbewusst gesagt haben: „Geh nach draußen – und hol dir einen runter. Dafür bin ich nicht zuständig.“