20.000 Euro: Fonds soll Familien entlasten
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Vater Jens Tegeler ist mit Nesthäkchen Anna (8 Monate) und Mutter Susann Parlow gekommen, um darzustellen, was ihnen alles unter den Nägeln brennt. Mit den neuen Regelungen sind sie überhaupt nicht einverstanden: "Für uns unglücklich, dass wir vier Kinder haben. Ein schlechtes Signal für alle Eltern."
© Quelle: rc
Bückeburg. Die Berichterstattung dieser Zeitung über Ungerechtigkeiten und Mehrbelastungen für Familien mit mehreren Kindern durch die Abschaffung der Kindergartengebühr zum 1. August hat Erfolg.
Die Stadt Bückeburg wird einen „Sonderfonds“ von 200.00 Euro einrichten, aus denen betroffenen Familien Erstattungen erhalten, wenn ihre monatliche Mehrbelastung die Summe von 360 Euro übersteigt.
Manche Familien müssen mehr Gebühren zahlen als vorher
Dieser von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag ist mit den Fraktionsspitzen bereits abgestimmt worden, muss aber noch von den politischen Gremien beraten und vom Rat im Zuge der Haushaltsberatungen abgesegnet werden. Der Vorschlag wurde während der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Der neuen Gebührensatzung wurde einstimmig zugestimmt.
Wie berichtet, müssen junge Familien nach dem Wegfall der Geschwisterermäßigung in der neuen Gebührensatzung unter bestimmten Konstellationen – zum Beispiel ein Kind in der Krippe, eins im Kindergarten – mehr Gebühren zahlen als zuvor, und das trotz der Gebührenbefreiung in Kindergärten. Die Familie Parlow-Tegeler mit ihren vier Kindern hatte vorgerechnet, dass sie 447,50 Euro mehr als vorher bezahlen muss.
"Die Kritik ist berechtigt"
„Ein neuer Sachverhalt“, wie Fachgebietsleiter Christian Schütte in der Sitzung einräumte. „Bestimmte Familien sind dadurch schlechter gestellt, die Kritik ist berechtigt.“ Die Verwaltung hat nun noch einmal mit spitzer Feder gerechnet, mehrere Konstellationen nach alter und neuer Gebührensatzung durchgespielt (ein Kind im letzten Kindergartenjahr, zwei Kinder in der Krippenbetreuung) und die Gesamtgebühr über die gesamte Betreuungszeit der Kinder errechnet.
Dabei kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass nach der neuen Gebührensatzung die Beispielfamilien günstiger gestellt sind als nach der alten Gebührensatzung.
Mit einer Ausnahme: das aktuelle Kindergartenjahr 2018/2019. Durch die bis zum 31. August mögliche Kombination des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres und der Geschwistermäßigung wäre eine Familie mit lediglich 137,50 Euro mehr belastet worden. Ab 1. August muss die Familie 543 Euro mehr bezahlen – ohne die Berücksichtigung der jetzt weggefallenen Subventionierung immer noch eine Mehrbelastung von 362,50 Euro.
20.000 Euro für die betroffenen Familien
Um diese Summe aufzufangen und „zum Ausgleich einer unbeabsichtigten Härte im Zuge der Gebührenumstellung“, soll jetzt der Sonderfonds eingerichtet werden. Dieser soll ausschließlich Familien offenstehen, deren Kinder im dritten Kindergartenjahr betreut werden und deren Betreuungskosten im aktuellen Kindergartenjahr den Sockelbetrag von 360 Euro überschreiten. Die Verwaltung geht davon aus, dass zehn bis 15 Familien betroffen sind und rund 20.000 Euro benötigt werden.
„Sicherlich Hand und Fuß diese Rechnung, aber politisch schwer zu verkaufen“, hieß es im Ausschuss, „und eher gegen die Landesregierung als die Verwaltung gerichtet“. Weitere Diskussionen gab es erst in der Einwohnerfragestunde.
von Raimund Cremers
SN